Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung(en) anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung; dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen,
    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung,
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen,
    • erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen abzustellen; Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Nebenwohnung ist:

    • jede Ihrer weiteren Wohnungen im Inland.

    Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist. Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin oder einer von ihm oder ihr beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber beziehungsweise Wohnungsgeberin oder eine von ihm oder ihr beauftragten Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen. Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung sind.

    Die Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin muss folgende Daten enthalten:
    1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin und wenn dieser nicht Eigentümer oder Eigentümerin ist, auch den Namen des Eigentümers der Eigentümerin,
    2. Einzugsdatum,
    3. Anschrift der Wohnung sowie
    4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

    Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben. Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bezieht eine Person, die für eine andere Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, eine Nebenwohnung in Bielefeld (sogenannter Zweitwohnsitz), muss sich die Person innerhalb von 2 Wochen nach Einzug bei der Bürgerberatung anmelden. Soll der Status von Haupt- und Nebenwohnsitz getauscht werden, ist die Behörde am bisherigen Nebenwohnsitz zuständig.

    Online-Dienst

    Wohnsitz anmelden - Nebenwohnung

    ID: L100002_122694158

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Brackwede

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Brackwede

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanenstraße 22

    33647 Bielefeld

    Bezirksamt Brackwede

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Dornberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Wertherstraße 436

    33619 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Sennestadt

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Sennestadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindemann-Platz 3

    33689 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Schildesche

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Schildesche

    Adresse

    Hausanschrift

    Margaretenweg 29

    33611 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Heepen

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Heepen

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzufler Straße 13

    33719 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Gadderbaum

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Gadderbaum

    Adresse

    Hausanschrift

    Nazarethweg 7

    33617 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Brake

    Adresse

    Hausanschrift

    Wefelshof 9

    33729 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Hillegossen

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Hillegossen

    Adresse

    Hausanschrift

    Detmolder Straße 617

    33699 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Senne

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Senne

    Adresse

    Hausanschrift

    Windelsbleicher Str. 242

    33659 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Jöllenbeck

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Jöllenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Bezirksamt Jöllenbeck

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
    • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von aus dem Ausland zugezogenen Personen:

    • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs),
    • betreute Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.

    Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei persönlicher Vorsprache: alle vorhandenen Ausweispapiere im Original aller Personen, die angemeldet werden sollen bei minderjährigen Kindern zusätzlich die Geburtsurkunde wenn Ehepartner aus dem Ausland zuziehen zusätzlich die Eheurkunde Wohnungsgeberbestätigung Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten zusätzlich: schriftliche Vollmacht Ausweisdokument des Bevollmächtigten

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten mit Termin erfolgen.

    Fristen

    Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen ab Einzug

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    sofort

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bielefeld erhebt eine Zweitwohnungssteuer.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Meldewesen: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Anmeldung, Nebenwohnung anmelden, Wohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Einziehen, Einzug, Nebenwohnung, Zweitwohnung, Anmelden, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English