Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung(en) anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung; dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen,
    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung,
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen,
    • erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen abzustellen; Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Nebenwohnung ist:

    • jede Ihrer weiteren Wohnungen im Inland.

    Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist. Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin oder einer von ihm oder ihr beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber beziehungsweise Wohnungsgeberin oder eine von ihm oder ihr beauftragten Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen. Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung sind.

    Die Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin muss folgende Daten enthalten:
    1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin und wenn dieser nicht Eigentümer oder Eigentümerin ist, auch den Namen des Eigentümers der Eigentümerin,
    2. Einzugsdatum,
    3. Anschrift der Wohnung sowie
    4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

    Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben. Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem BMG innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Das Überschreiten dieser Meldefrist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Verpflichtung zur Anmeldung ist eine persönliche Pflicht, d.h., sie kann nicht schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, sind eigenverantwortlich meldepflichtig und müssen sich auch dann eigenständig anmelden, wenn sie z.B. mit den Eltern gemeinsam umziehen. Ein Ehepartner kann für den anderen Ehepartner sowie für die minderjährigen Kinder die Anmeldung alleine vornehmen. Die Anschrift in Ihrem Kfz-Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung) kann ebenfalls im Bürgerbüro geändert werden, falls Ihr Fahrzeug bereits über ein Kennzeichen des Straßenverkehrsamtes Aachen (AC - Kennzeichen) verfügt.

    Online-Dienste

    An-, Um- und Abmeldung (Wohnsitz)

    ID: L100002_123155943

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Mietbescheinigung

    ID: L100002_123162922

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
    • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von aus dem Ausland zugezogenen Personen:

    • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs),
    • betreute Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.

    Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Ab-/Anmeldung bringen Sie bitte den (die) Personalausweis(e) und, sofern vorhanden, den (die) Reisepass (Reisepässe) mit. Eine vorherige Abmeldung beim bisherigen Wohnsitz ist nicht erforderlich. Ab 01.11.2015 muss bei jeder An- und Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung nach vorgelegt werden. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes (Erklärung, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigen eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt).

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen ab Einzug

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht (Wegzug ins Ausland), muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde abmelden (gebührenfrei). Nebenwohnungen müssen am Hauptwohnsitz abgemeldet werden. Das Überschreiten dieser Meldefrist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Im übrigen wird die Abmeldebestätigung, bei Beantragung von Ausweisdokumenten von den deutschen Botschaften verlangt.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zuzug aus dem Ausland:Bei einer Anmeldung aus dem Ausland müssen alle Meldepflichtigen, auch Familienmitglieder, bei der Anmeldung anwesend sein. Eine Bevollmächtigung zur Anmeldung für andere Familienmitglieder ist somit leider nicht möglich. Identitätsdokumente (Ausweise, Pässe, Identitätskarten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden (internationaler Form oder Übersetzungen)) sind mitzubringen. Benötigt wird auch die Adresse vom letzten, melderechtlich erfassten, Wohnsitz in Deutschland (vor Wegzug ins Ausland) eventuell Abmeldebestätigungen.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Meldewesen: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Anmeldung, Nebenwohnung anmelden, Wohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Einziehen, Einzug, Nebenwohnung, Zweitwohnung, Anmelden, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English