Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung(en) anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung; dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen,
    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung,
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen,
    • erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen abzustellen; Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Nebenwohnung ist:

    • jede Ihrer weiteren Wohnungen im Inland.

    Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist. Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin oder einer von ihm oder ihr beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber beziehungsweise Wohnungsgeberin oder eine von ihm oder ihr beauftragten Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen. Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung sind.

    Die Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin muss folgende Daten enthalten:
    1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin und wenn dieser nicht Eigentümer oder Eigentümerin ist, auch den Namen des Eigentümers der Eigentümerin,
    2. Einzugsdatum,
    3. Anschrift der Wohnung sowie
    4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

    Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben. Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

    Hinweise für Baesweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Verpflichtung zur Anmeldung bzw. Ummeldung entsteht mit dem tatsächlichen Einzug in eine Wohnung, unabhängig davon, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Damit ist die Anmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich bzw. erforderlich. Die Anmeldung muss dem Bürgerbüro innerhalb von zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden. Meldepflichtig sind alle Personen, die eine Wohnung beziehen. Die Anmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen einziehen. Nicht meldepflichtig sind: Personen, die für eine Wohnung innerhalb Deutschlands gemeldet sind und für weniger als sechs Monate eine Wohnung innerhalb von Baesweiler beziehen; Personen, die im Ausland wohnen und sich zu Besuchszwecken nicht länger als drei Monate in Deutschland aufhalten. Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen. Die vom Wohnungsgeber unterschriebene Bestätigung über den Einzug ist vom Meldepflichtigen, im Rahmen der Anmeldung, bei der Meldebehörde vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus. Personen, die selbst genutztes Wohneigentum beziehen, können die Bestätigung selber ausfüllen. Zeitgleich mit der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen und Datenübermittlungen unter bestimmten Voraussetzungen sperren zu lassen. Folgende Besonderheiten gelten bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes:Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben. Für die Ummeldung einer Wohnung innerhalb von Baesweiler gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Anmeldung nach einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder aus dem Ausland. Hinweis Neubürgerinnen und Neubürger erhalten eine sog. Neubürgertasche mit Informationsmaterial. Voraussetzungen Bezug einer meldefähigen Wohnung im Stadtgebiet Baesweiler Benötigte Unterlagen & Antragstellung Bitte bringen Sie folgende Unterlagen (in deutscher Sprache, gegebenenfalls von einem vereidigten Übersetzer übersetzt) zur Anmeldung mit: alle vorhandenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, Nationalpass einschl. Aufenthaltstitel) aller Meldepflichtigen eine Geburtsurkunde, falls ein Ausweis nicht vorhanden ist, ausgefüllter und vom Meldepflichtigen unterschriebener Anmeldevordruck (entfällt bei persönlicher Vorsprache) Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache) ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung bei Minderjährigen gegebenenfalls Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Können einzelne Meldepflichtige persönlich nicht erscheinen, füllen diese einen Meldeschein aus und lassen diesen von einer bevollmächtigten Person oder bei Anmeldung von Familien durch eine weitere meldepflichtige Person (z.B. Ehegatte) im Bürgerbüro vorlegen. Die Vollmacht zur Übergabe von Meldescheinen ist nur dann auszufüllen, wenn Sie einen Meldeschein übergeben sollen und die Person nicht zu Ihrer Familie gehört (z.B. Freund / Freundin, Verlobte/r) Grundsätzlich ist für jede Person, die nicht persönlich im Bürgerbüro erscheint, ein eigener Meldeschein auszufüllen. Familien (Mutter, Vater, Kinder) können einen gemeinsamen Meldeschein nutzen. Dieser muss von einer meldepflichtigen Person unterschrieben werden. Besonderheiten bei Zuzug aus dem Ausland Bei einer Anmeldung aus dem Ausland müssen alle Meldepflichtigen, auch Familienmitglieder, bei der Anmeldung anwesend sein. Eine Bevollmächtigung zur Anmeldung für andere Familienmitglieder ist somit leider nicht möglich. Identitätsdokumente (Ausweise, Pässe, Identitätskarten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden (internationaler Form oder Übersetzungen)) sind mitzubringen. Benötigt wird auch - falls vorhanden - die Adresse vom letzten, melderechtlich erfassten, Wohnsitz in Deutschland (vor Wegzug ins Ausland) eventuell Abmeldebestätigungen.

    Online-Dienste

    An- und Ummeldung eines Wohnsitzes

    ID: L100002_122654985

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wechsel des Hauptwohnsitzes (Statuswechsel)

    ID: L100002_122643947

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
    • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von aus dem Ausland zugezogenen Personen:

    • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs),
    • betreute Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.

    Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen ab Einzug

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Meldewesen: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Anmeldung, Nebenwohnung anmelden, Wohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Einziehen, Einzug, Nebenwohnung, Zweitwohnung, Anmelden, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English