Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen? Hier erfahren Sie mehr über die nötige Anmeldung.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung als alleinige Wohnung oder Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden.

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abzumelden.

    Sind Sie unter 16 Jahre alt, obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger beziehungsweise eine Pflegerin oder ein Betreuer beziehungsweise eine Betreuerin bestellt, der oder die den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem oder dieser die Anmeldung. Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.
    • wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Nebenwohnung ist:

    • jede weitere Wohnung im Inland.

    Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist. Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin oder einer von ihm oder ihr beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber beziehungsweise Ihre Wohnungsgeberin oder eine von ihm oder ihr beauftragten Person kann Ihren Einzug auch direkt elektronisch gegenüber der Meldebehörde bestätigen. Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung sind.

    Die Bestätigung des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin muss folgende Daten enthalten:
    1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin und wenn dieser oder diese nicht Eigentümer oder Eigentümerin ist, auch den Namen des Eigentümers der Eigentümerin,
    2. Einzugsdatum,
    3. Anschrift der Wohnung sowie
    4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

    Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben. Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sind Sie von einer anderen Gemeinde oder aus dem Ausland nach Bielefeld gezogen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug in einer der Bürgerberatungen anmelden. Eine Abmeldung bei der Wegzugs-Gemeinde ist nicht erforderlich. Dies gilt sowohl für die Hauptwohnung als auch für die Nebenwohnung. Eine Anmeldung im Voraus ist nicht möglich. Im Voraus wird daher keine Anmeldebestätigung ausgestellt.

    Online-Dienst

    Wohnsitz anmelden

    ID: L100002_122695181

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Brackwede

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Brackwede

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanenstraße 22

    33647 Bielefeld

    Bezirksamt Brackwede

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Dornberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Wertherstraße 436

    33619 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Sennestadt

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Sennestadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindemann-Platz 3

    33689 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Schildesche

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Schildesche

    Adresse

    Hausanschrift

    Margaretenweg 29

    33611 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Heepen

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Heepen

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzufler Straße 13

    33719 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Gadderbaum

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Gadderbaum

    Adresse

    Hausanschrift

    Nazarethweg 7

    33617 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Brake

    Adresse

    Hausanschrift

    Wefelshof 9

    33729 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Hillegossen

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Hillegossen

    Adresse

    Hausanschrift

    Detmolder Straße 617

    33699 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Senne

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Senne

    Adresse

    Hausanschrift

    Windelsbleicher Str. 242

    33659 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Jöllenbeck

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Jöllenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Bezirksamt Jöllenbeck

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
    • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

    • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs),
    • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.

    Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei persönlicher Vorsprache: alle vorhandenen Ausweispapiere im Original aller Personen, die angemeldet werden sollen bei minderjährigen Kindern zusätzlich die Geburtsurkunde und sofern die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, zusätzlich eine Sorgerechtserklärung wenn Ehepartner aus dem Ausland zuziehen zusätzlich die Eheurkunde bzw. sofern geschieden oder verwitwet das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des Ehegatten Wohnungsgeberbestätigung Ggf. bei Anmeldung eines Kindes: Sofern nicht beide Elternteile mitziehen, ist eine formlose Einverständniserklärung des nicht mitziehenden Elternteils (inkl. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zwecks Unterschriftenprüfung) für die Anmeldung des Kindes in Bielefeld vorzulegen. Ohne diese Erklärung kann eine Anmeldung des Kindes nur mit Nebenwohnsitz erfolgen. Die Einverständniserklärung entfällt, sofern der mitziehende Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nachweist. Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten zusätzlich: schriftliche Vollmacht Ausweisdokument des Bevollmächtigten Formular "Anmeldung bei der Meldebehörde" (von der meldepflichtigen Person unterschrieben); alternativ kann auch die schriftliche Vollmacht alle notwendigen Angaben beinhalten. Wichtiger Hinweis: Bei Zuzug aus dem Ausland ist eine Bevollmächtigung nicht möglich. Alle meldepflichtigen Personen (auch Kinder) müssen persönlich vorsprechen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.

    Fristen

    Anmeldefrist (nach Einzug): innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung erfolgt sofort.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sollten Sie Halterin oder Halter eines Kraftfahrzeuges sein und von außerhalb nach Bielefeld ziehen, ist es erforderlich, das Kraftfahrzeug auf die neue Anschrift umschreiben zu lassen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin in der Kfz-Zulassungsbehörde.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Einzug, Umzug, Anmelden, Hauptwohnung, ummelden, Wohnung, Anmeldung, Alleinige Wohnung, Ummeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de