Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen? Hier erfahren Sie mehr über die nötige Anmeldung.

    Hinweise für Münster: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen? Dann denken Sie daran: Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden. Dies können Sie bequem im Bürgerbüro vor Ort oder online von zu Hause aus erledigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung als alleinige Wohnung oder Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden.

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abzumelden.

    Sind Sie unter 16 Jahre alt, obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger beziehungsweise eine Pflegerin oder ein Betreuer beziehungsweise eine Betreuerin bestellt, der oder die den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem oder dieser die Anmeldung. Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.
    • wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Nebenwohnung ist:

    • jede weitere Wohnung im Inland.

    Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist. Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin oder einer von ihm oder ihr beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber beziehungsweise Ihre Wohnungsgeberin oder eine von ihm oder ihr beauftragten Person kann Ihren Einzug auch direkt elektronisch gegenüber der Meldebehörde bestätigen. Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung sind.

    Die Bestätigung des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin muss folgende Daten enthalten:
    1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin und wenn dieser oder diese nicht Eigentümer oder Eigentümerin ist, auch den Namen des Eigentümers der Eigentümerin,
    2. Einzugsdatum,
    3. Anschrift der Wohnung sowie
    4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

    Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben. Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

    Hinweise für Münster: Inhalte der zuständigen Stelle

    In Deutschland haben Bürgerinnen und Bürger nach einem Umzug 14 Tage Zeit, sich umzumelden. Bisher war die Anmeldung der neuen Adresse nur im Bürgeramt oder Kundenzentrum möglich. Das ändert sich gerade. Ab dem 20.12.2024 kann der neue Wohnsitz online angemeldet werden. Auch die Aktualisierung der Adresse im Chip des Personalausweises oder der europäischen eID-Karte kann selbst vorgenommen werden. Der Adressaufkleber mit der neuen Adresse wird dann per Post an die neue Meldeadresse geschickt.Wenn Sie eine Wohnung als alleinige Wohnung oder Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden. Buchen Sie zur Vermeidung von Wartezeiten unbedingt einen TerminSie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abzumelden.Sind Sie unter 16 Jahre alt, obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger beziehungsweise eine Pflegerin oder ein Betreuer beziehungsweise eine Betreuerin bestellt, der oder die den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem oder dieser die Anmeldung. Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.Hauptwohnung ist:wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.Nebenwohnung ist:jede weitere Wohnung im Inland.Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist. Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin oder einer von ihm oder ihr beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber beziehungsweise Ihre Wohnungsgeberin oder eine von ihm oder ihr beauftragten Person kann Ihren Einzug auch direkt elektronisch gegenüber der Meldebehörde bestätigen. Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung sind.Die Bestätigung des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin muss folgende Daten enthalten:1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin und wenn dieser oder diese nicht Eigentümer oder Eigentümerin ist, auch den Namen des Eigentümers der Eigentümerin,2. Einzugsdatum,3. Anschrift der Wohnung sowie4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben. Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

    Online-Dienst

    Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    ID: L100002_127950991

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    Beratung Bürgerbüro Mitte im Servicezentrum Stadthaus 1

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Brüning-Straße 7

    48143 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Roxel in der Bezirksverwaltung West

    Adresse

    Hausanschrift

    Pantaleonplatz 7

    48161 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Kinderhaus in der Bezirksverwaltung Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Idenbrockplatz 8

    48159 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Gievenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Rüschhausweg 17

    48161 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Handorf in der Bezirksverwaltung Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Vennemannstraße 5

    48157 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Wolbeck in der Bezirksverwaltung Südost

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterstraße 7

    48167 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Hiltrup in der Bezirksverwaltung Hiltrup

    Adresse

    Hausanschrift

    Patronatsstraße 20

    48165 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Münster

    Beschreibung

    Amt für Bürger- und Ratsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Klemensstraße 10

    48127 Nordrhein-Westfalen

    Kontakt

    Fax: 0251 492 7722

    Telefon Festnetz: 0251 492 333

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-muenster.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
    • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

    • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs),
    • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.

    Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

    Hinweise für Münster: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der WohnungsangabenWohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt vonaus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs),betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

    Formulare

    Hinweise für Münster: Inhalte der zuständigen Stelle

    Online-Selbsterklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen.

    Hinweise für Münster: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen.Sie können sich online anmelden:Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis.Wir verwenden die E-Mail-Adresse aus Ihrem Nutzerkonto für Benachrichtigungen an Sie. Hier anmelden oder registrieren.Sie sind innerhalb Deutschlands umgezogen.Außerdem benötigen Sie:einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN (weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion) oder eine eID-Karte inklusive PIN (weitere Informationen zur eID-Karte)ein NFC-fähiges Smartphone (empfohlen) oder ein USB-Kartenlesegerät (weitere Informationen zu kompatiblen Kartenlesern für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion).Hinweis für iPhone-Nutzer: Auf Grund von Änderungen der Standardkonfiguration durch Apple kann es gelegentlich zu Fehlfunktionen beim Scannen des Ausweises (Online-Ausweisfunktion) kommen. Aktualisieren Sie in diesem Fall bitte auf die neueste iOS-Version 18.1 und scannen Ihren Ausweis erneut.die AusweisApp ab Version 1.24.0 (weitere Informationen zur AusweisApp) für Ihr Smartphone oder Ihren Computerdie Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist (Online Wohnungsgeberbestätigung)Worauf muss ich sonst noch achten?Sie sind verpflichtet, Ihren neuen Wohnsitz anzumelden. Nach Ihrem Umzug haben Sie dafür 14 Tage Zeit.Möglich sind alle Anmeldungen in eine neue Haupt- oder alleinige Wohnung. Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt. Für die Anmeldung von Nebenwohnungen bzw. Änderungen des Wohnungsstatus (als Haupt- bzw. Nebenwohnung), wenden Sie sich an Ihre Meldebehörde.Die Wohnsitzanmeldung verläuft in 4 Schritten:Sie machen Angaben zu Ihrer neuen Wohnung. Wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist, laden Sie Ihre Wohnungsgeberbestätigung hoch.Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und informiert Sie per E-Mail.Sie kehren in den Online-Dienst zurück und rufen die Meldebestätigung ab. Anschließend aktualisieren Sie die Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweisdokumentes mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.Sie erhalten Adressaufkleber für Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass per Post. Diese können Sie ganz einfach aufkleben. Damit ist alles erledigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Münster: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)(Wird in einem neuen Fenster geöffnet)§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)(Wird in einem neuen Fenster geöffnet)§ 22 Bundesmeldegesetz (BMG)(Wird in einem neuen Fenster geöffnet)§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)(Wird in einem neuen Fenster geöffnet)§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)(Wird in einem neuen Fenster geöffnet)17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)(Wird in einem neuen Fenster geöffnet)§ 23a Bundesmeldegesetz (BMG)(Wird in einem neuen Fenster geöffnet)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Hinweise für Münster: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die elektronische Wohnsitzanmeldung benötigen Sie:ein Ausweisdokument mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PINein geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerätdie kostenlose AusweisApp des Bundes für das Smartphone oder den PCein Nutzerkonto, zum Beispiel die BundIDDie Anmeldung vor Ort läuft folgendermaßen ab:Sie sprechen persönlich vor. Buchen Sie zur Vermeidung von Wartezeiten unbedingt einen TerminSie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist (nach Einzug): innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Münster: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wie funktioniert die elektronische Wohnsitzanmeldung?Als Erstes authentifizieren Sie sich im Nutzerkonto mit Ihrem Online-Ausweis. Sie erhalten Zugang zu Ihren im Melderegister gespeicherten Daten. Geben Sie Ihre neue Anschrift und das Einzugsdatum an.Wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist, werden auch die Wohnungsgeberdaten benötigt und Sie laden Ihre Wohnungsgeberbestätigung hoch. Die Meldebehörde prüft nun Ihre Angaben. Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail sobald Sie Ihre Meldebestätigung im Online-Dienst herunterladen können. Mit der AusweisApp speichern Sie anschließend die Adressänderung auf dem Chip Ihres Ausweisdokuments. Zum Schluss wird Ihnen ein neuer Adressaufkleber für Ihr Ausweisdokument zugeschickt.Wie sicher sind die Daten bei der Wohnsitzanmeldung im Internet?Zwei Sicherheitsmechanismen schützen Ihre persönlichen Daten zuverlässig bei der Wohnsitzanmeldung im Internet:Im Serviceportal "gemeinsam online" weisen Sie Ihre Identität mit Ihrem Online-Ausweis nach, um die Wohnsitzanmeldung durchzuführen. Ihre Daten werden dabei sicher verschlüsselt übertragen. Informationen über den Schutz Ihrer Daten beim Online-Ausweisen stehen auf dieser Internetseite im Personalausweisportal.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Einzug, Umzug, Anmelden, Hauptwohnung, ummelden, Wohnung, Anmeldung, Alleinige Wohnung, Ummeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de