Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen? Hier erfahren Sie mehr über die nötige Anmeldung.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung als alleinige Wohnung oder Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden.

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abzumelden.

    Sind Sie unter 16 Jahre alt, obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger beziehungsweise eine Pflegerin oder ein Betreuer beziehungsweise eine Betreuerin bestellt, der oder die den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem oder dieser die Anmeldung. Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.
    • wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Nebenwohnung ist:

    • jede weitere Wohnung im Inland.

    Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist. Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin oder einer von ihm oder ihr beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber beziehungsweise Ihre Wohnungsgeberin oder eine von ihm oder ihr beauftragten Person kann Ihren Einzug auch direkt elektronisch gegenüber der Meldebehörde bestätigen. Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung sind.

    Die Bestätigung des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin muss folgende Daten enthalten:
    1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin und wenn dieser oder diese nicht Eigentümer oder Eigentümerin ist, auch den Namen des Eigentümers der Eigentümerin,
    2. Einzugsdatum,
    3. Anschrift der Wohnung sowie
    4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

    Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben. Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie ziehen um nach Köln? Dann müssen Sie sich bei uns anmelden. Die Anmeldung können Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug in einem Kundenzentrum Ihrer Wahl vornehmen. Die Ummeldung können sie montags und mittwochs ohne vorherige Terminvereinbarung erledigen. Dienstags, donnerstags und freitags müssen Sie bitte einen Termin vereinbaren.Bitte beachten Sie unsere Hinweise bei den Öffnungszeiten.

    Online-Dienst

    Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    ID: L100002_121796614

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    Kundenzentrum Nippes

    Adresse

    Hausanschrift

    Neusser Straße 450

    50733 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-95298

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    E-Mail: kundenzentrum-nippes@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

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    Kundenzentrum Chorweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Pariser Platz 1 (1. Etag

    50765 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-96343

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    E-Mail: kundenzentrum-chorweiler@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Kundenzentrum Rodenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mannesmannstraße 10

    50996 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-6592200

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    E-Mail: kundenzentrum-rodenkirchen@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 17.12.2024

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    Kundenzentrum Mülheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiener Platz 2a

    51065 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

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    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-99341

    E-Mail: kundenzentrum-muelheim@stadt-koeln.de

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    Kundenzentrum Kalk

    Adresse

    Hausanschrift

    Kalker Hauptstraße 247-273

    51103 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-98290

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    E-Mail: kundenzentrum-kalk@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Kundenzentrum Ehrenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-94219

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    E-Mail: kundenzentrum-ehrenfeld@stadt-koeln.de

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    Kundenzentrum Porz

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

    51143 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-97437

    E-Mail: kundenzentrum-porz@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Kundenzentrum Innenstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Laurenzplatz 1-3

    50667 Köln

    Erdgeschoss und 4. Etage

    Öffnungszeiten

    Kundenzentrum Innenstadt I (Laurenzplatz 1-3, Erdgeschoss): Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Kundenzentrum Innenstadt II (Laurenzplatz 1-3, 4. Etage): nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-91484

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    E-Mail: kundenzentrum-innenstadt@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Kundenzentrum Lindenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 220

    50931 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-93212

    E-Mail: kundenzentrum-lindenthal@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 17.12.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
    • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

    • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs),
    • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.

    Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    PersonalausweisNationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder VisumFür Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.Anmeldeformular mit Unterschrift der oder des MeldepflichtigenSie erhalten das Formular in den Kundenzentren oder unter Downloads und Infos zum Herunterladen. Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Anmeldung nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Anmeldeformular. In diesem Bescheinigung der Wohnungsgeberin oder des Wohnungsgebers über den EinzugIn der Wohnungsgeber-Bescheinigung ist der tatsächlich vollzogene Einzug zu bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir daher nicht anerkennen. Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter ist verpfWenn Sie aus dem Ausland zuziehenund verheiratet oder verpartnert sind, bringen Sie bitte Ihre Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit. Außerdem benötigen wir die Geburtsurkunden (Auszug aus dem Geburtsregister) Ihrer ebenfalls zuziehenden minderjähriReisepassfalls vorhanden oder wenn Sie keinen Personalausweis besitzen. Auch im Reisepass wird der aktuelle Wohnort eingetragen.Bei einer Anmeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller zuziehenden PersonenGrundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheidanstelle der Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie in Ihr Eigenheim einziehen. Es reicht aus, wenn Sie eine Kopie vorlegen.Meldepflicht für Kinder und Jugendliche - EinverständniserklärungBis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Für den Zuzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil, ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich. Den

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist (nach Einzug): innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    keine

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung ist gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Einzug, Umzug, Anmelden, Hauptwohnung, ummelden, Wohnung, Anmeldung, Alleinige Wohnung, Ummeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de