Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen? Hier erfahren Sie mehr über die nötige Anmeldung.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung als alleinige Wohnung oder Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden.

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abzumelden.

    Sind Sie unter 16 Jahre alt, obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger beziehungsweise eine Pflegerin oder ein Betreuer beziehungsweise eine Betreuerin bestellt, der oder die den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem oder dieser die Anmeldung. Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.
    • wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Nebenwohnung ist:

    • jede weitere Wohnung im Inland.

    Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist. Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin oder einer von ihm oder ihr beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber beziehungsweise Ihre Wohnungsgeberin oder eine von ihm oder ihr beauftragten Person kann Ihren Einzug auch direkt elektronisch gegenüber der Meldebehörde bestätigen. Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung sind.

    Die Bestätigung des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin muss folgende Daten enthalten:
    1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin und wenn dieser oder diese nicht Eigentümer oder Eigentümerin ist, auch den Namen des Eigentümers der Eigentümerin,
    2. Einzugsdatum,
    3. Anschrift der Wohnung sowie
    4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

    Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben. Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wie funktioniert das? Ganz einfach:Mit dem Personalausweis meldet man sich, falls nicht schon geschehen, bei einem Portal wie z.B. der "Bund-ID" an. Über dieses Portal ist sichergestellt, dass nur Sie und kein anderer Behördenangelegenheiten für Sie online wahrnehmen kann. Haben Sie das erledigt, können Sie über die Seite www.wohnsitzanmeldung.de die Ummeldung Ihres Wohnsitzes nach Essen oder innerhalb von Essen vornehmen. Was benötige Ich genau? Für die elektronische Wohnsitzanmeldung benötigen Sie also: ein Ausweisdokument mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN (grundsätzlich können dies mittlerweile alle Personalausweise sowie eID-Karten für Unionsbürger) ein geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle (z.B. ab iPhone 7, Samsung Galaxy 6. Also nahezu alle Handys, die jünger sind als 5-6 Jahre. Eine Übersicht gibt es hier) oder ein Kartenlesegerät die kostenlose AusweisApp des Bundes für das Smartphone oder den PC ein Nutzerkonto, zum Beispiel die BundID Hier finden Sie ein Erklärvideo, welches den Prozess anschaulich beschreibt. Häufig gestellte Fragen: Das ist mir zu kompliziert, wo bekomme ich Hilfe?Die erstmalige Einrichtung der Bund-ID und der ungewohnte Umgang mit der Online-Ausweisfunktion kann abschrecken, das ist aber überhaupt nicht schlimm. Wir helfen gerne! Buchen Sie hier einen Termin im Bürgeramt Gildehof unter der Rubrik "Bund-ID anlegen", und wir machen das gemeinsam. Mit Ihnen und Ihrem Smartphone.Und ist erst einmal ein Konto bei der Bund-ID angelegt, können Sie auch alle anderen online verfügbaren Dienstleistungen fortan bequem und öffnungszeitenunabhängig von überall erledigen, wie z.B. die Beantragung eines Führungszeugnisses oder Untersuchungsberechtigungsscheins. Es gibt bereits Hunderte Onlinedienstleistungen, Und wöchentlich kommen neue hinzu. Wie läuft der Anmeldeprozess in der App ab?Die einzelnen Schritte können Sie hier nachlesen. Ich habe meine PIN vergessen / Meine Online-Ausweisfunktion ist nicht freigeschaltetSie können im Bürgeramt Gildehof jederzeit zu unseren Öffnungszeiten ohne Termin Ihre PIN zurücksetzen oder die Ausweisfunktion freischalten lassen Was kostet die elektronische Wohnsitzanmeldung?Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist, wie auch die normale Anmeldung in unserem Bürgeramt, gebührenfrei. Kann ich mich auch mit einem elektronischen Aufenthaltstitel ummelden?Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist aktuell noch im Pilotbetrieb. Der elektronische Aufenthaltstitel wird derzeit noch nicht unterstützt. Wo finde ich weitere Informationen?Auf den Seiten des Personalausweisportals und des Portals für die elektronische Wohnsitzanmeldung finden Sie bei Bedarf weitere Informationen zu den umfangreichen Möglichkeiten der Online-Ausweisfunktion oder zur eWA.

    Online-Dienst

    Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)

    ID: L100002_122920851

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 88-33218

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
    • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

    • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs),
    • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.

    Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    NFC-Fähiges Smartphone Personalausweis oder eID-Karte für Unionsbürger Wohnungsgeberbestätigung (bei Mietern)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist (nach Einzug): innerhalb von 2 Wochen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Innerhalb von 2 Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sofort (Ummeldeprozess) Ca. 10 Tage bis zur Zusendung des neuen Adressaufklebers für den Personalausweis oder Reisepass

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Einzug, Umzug, Anmelden, Hauptwohnung, ummelden, Wohnung, Anmeldung, Alleinige Wohnung, Ummeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de