Wohnsitz Anmeldung

    Wohnsitz Anmeldung

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.

    Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.
    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Nebenwohnung ist:

    • jede weitere Wohnung im Inland.

    Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.

    Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin oder einer von ihm oder ihr beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung), wenn Sie nicht selbst Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung sind.

    Die Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin muss folgende Daten enthalten: 

    1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin und wenn dieser nicht Eigentümer oder Eigentümerin ist, auch den Namen des Eigentümers oder der Eigentümerin,
    2. Einzugsdatum,
    3. Anschrift der Wohnung sowie
    4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

    Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben.

    Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

    Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit, der Weitergabe zu widersprechen.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung: Zuzug nach Grevenbroich Ummeldung: Wohnungswechsel innerhalb von Grevenbroich Sobald eine Wohnung bezogen wird, ist man verpflichtet sich entsprechend an- bzw. umzumelden (Meldepflicht). Eine vorzeitige Meldung ist grundsätzlich nicht möglich. Die Meldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen und ist auch für Nebenwohnsitze vorgeschrieben.Hierzu beachten Sie bitte das Formular "Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung". Zur An- oder Ummeldung wird eine Bestätigung der/des Wohnungsgebenden benötigt. Der Wohnungsgebende, also in der Regel Eigentümerin / Eigentümer oder Vermieterin / Vermieter, ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu muss er den Einzug in die Wohnung schriftlich bestätigen. Maßgebend ist das Datum des tatsächlichen Einzugs (nicht der Beginn des Mietverhältnisses oder das Datum des Mietvertrages). Ist man selbst Eigentümerin / Eigentümer, muss ebenfalls der Tag des Einzugs in dieser Weise bestätigt werden. Ohne die Wohnungsgeberbestätigung kann die An- oder Ummeldung nicht bearbeitet werden. Eine Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus. Kinder müssen grundsätzlich nicht mit zur Anmeldung kommen. Denken Sie aber bitte unbedingt daran, dass Sie auch deren Ausweise und - sofern zur Hand - Geburtsurkunden mit zur Anmeldung bringen!Bei Zuzug aus dem Ausland, müssen immer alle Personen, auch die Kinder, persönlich bei der Anmeldung erscheinen.Bei getrennt lebenden Eltern, ist für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen die Zustimmung des anderen Elternteils oder die Vorlage der Entscheidung über das Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich. Die Anmeldung beziehungsweise Ummeldung bieten wir ab 1. Oktober 2024 als Onlinedienst an.Weitere Informationen im Punkt "Verfahrenablauf". KFZ - UmmeldungEs besteht die Möglichkeit die Halteranschrift des eigenen (auf eine natürliche Person angemeldeten) Kraftfahrzeuges umschreiben zu lassen. Die hierzu notwendigen Voraussetzungen finden Sie im Serviceportal unter Kraftfahrzeug Ummeldung.

    Online-Dienst

    Anmeldung oder Ummeldung Wohnsitz

    ID: L100002_122969759

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Grevenbroich wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
    • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben,
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

    • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.

    Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
     

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis und ggf. Reisepass Sofern zur Hand: standesamtliche Urkunden / Stammbuch Wohnungsgeberbestätigung über den erfolgten Einzug Bestimmung der Hauptwohnung (bei mehreren Wohnsitzen) Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten (bei Umzug eines minderjährigen Kindes)

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesmeldegesetz

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Persönlich im Bürgerbüro Zur Anmeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied im Bürgerbüro erforderlich. Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente wie z.B. die Personalausweise aller anzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden. Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen - insbesondere die Wohnungsgeberbescheinigung - mit. Bei Anmeldungen aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen im Bürgeramt anwesend sein. Sie brauchen vorher keinen Meldevordruck auszufüllen. Die notwendigen Angaben können Sie direkt bei der Bearbeitung im Bürgeramt machen. Bitte beachten Sie, dass ein Besuch des Bürgerbüros generell nur mit Terminvereinbarung möglich ist. Bitte buchen Sie diesen unter termine.grevenbroich.de. Elektronische Wohnsitzanmeldung Ab sofort können Sie sich auch online an- beziehungsweise ummelden. Mit diesem Service können Sie sich und Ihre Familie bequem von Zuhause aus und ohne Termin im Bürgerbüro an- oder ummelden. Wie funktioniert das?Mit dem Personalausweis meldet man sich, falls nicht schon geschehen, bei einem Portal wie z.B. der "Bund-ID" an. Über dieses Portal ist sichergestellt, dass nur Sie und kein anderer Behördenangelegenheiten für Sie online wahrnehmen kann. Haben Sie das erledigt, können Sie über die Seite www.wohnsitzanmeldung.de die Ummeldung Ihres Wohnsitzes nach Grevenbroich oder innerhalb von Grevenbroich vornehmen. Was benötige Ich genau?Für die elektronische Wohnsitzanmeldung benötigen Sie: ein Ausweisdokument mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN (grundsätzlich können dies mittlerweile alle Personalausweise sowie eID-Karten für Unionsbürger). Wenn Sie Ihre PIN vergessen haben oder Ihre Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet ist, können Sie im Bürgerbüro Ihre PIN zurücksetzen oder die Ausweisfunktion freischalten lassen. Weitere Informationen finden Sie im Serviceportal unter Online-Ausweisfunktion. die Wohnungsgeberbescheinigung (bei Mieterinnen und Mietern). ein geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle (das sind nahezu alle Handys, die jünger sind als 5 - 6 Jahre. Eine Übersicht gibt es hier) oder ein Kartenlesegerät. die kostenlose AusweisApp des Bundes für das Smartphone oder den PC. ein Nutzerkonto, zum Beispiel die BundID.Weitere Informationen zur BundID finden Sie im Serviceportal unter BundID-Konto. Hier finden Sie ein Erklärvideo, welches den Prozess anschaulich beschreibt.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Meldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Haupt- und Nebenwohnsitz Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Hauptwohnung ist: wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung; dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen, wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung, wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen, erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen abzustellen; Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen. Nebenwohnung ist: jede Ihrer weiteren Wohnungen im Inland. Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Anmeldebestätigung, Anmeldebescheinigung, Meldebestätigung, Hauptwohnung, neue Adresse melden, Wohnsitzwechsel, Meldeschein, Nebenwohnung, Nebenwohnsitz, Ummeldebestätigung, Elektronische Wohnsitzanmeldung, ummelden, Wohnung anmelden, Umzug, Hauptwohnsitz, Wohnung, Ummeldebescheinigung, Meldewesen, Ummeldung, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Einwohnerwesen, Anmeldung, Adressänderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de