Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, müssen Sie sich am alten Wohnsitz nicht abmelden. Die Anmeldung in der "neuen" Stadt reicht aus; von dort wird die Abmeldung in der "alten" Gemeinde veranlasst. Wird jedoch eine Nebenwohnung aufgegeben, ohne dass eine neue Nebenwohnung bezogen wird, ist diese abzumelden. Die Abmeldung dieser Nebenwohnung kann am "bisherigen" Nebenwohnsitz oder am Hauptwohnsitz erfolgen.

    Online-Dienst

    Wohnsitz abmelden - Nebenwohnung

    ID: L100002_122695178

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Brackwede

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Brackwede

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanenstraße 22

    33647 Bielefeld

    Bezirksamt Brackwede

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Dornberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Wertherstraße 436

    33619 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

    Version

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Sennestadt

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Sennestadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindemann-Platz 3

    33689 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Schildesche

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Schildesche

    Adresse

    Hausanschrift

    Margaretenweg 29

    33611 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Heepen

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Heepen

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzufler Straße 13

    33719 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Gadderbaum

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Gadderbaum

    Adresse

    Hausanschrift

    Nazarethweg 7

    33617 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Brake

    Adresse

    Hausanschrift

    Wefelshof 9

    33729 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Hillegossen

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Hillegossen

    Adresse

    Hausanschrift

    Detmolder Straße 617

    33699 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Senne

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Senne

    Adresse

    Hausanschrift

    Windelsbleicher Str. 242

    33659 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6196

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Jöllenbeck

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Jöllenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Bezirksamt Jöllenbeck

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-6196

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    bei online Abmeldung: alle notwendigen Angaben werden direkt in das Online-Formular eingetragen lediglich ein Foto des Ausweisdokumentes (Vorder- und Rückseite) ist hochzuladen bei persönlicher Vorsprache: Ausweisdokument der abzumeldenden Person Gegebenenfalls Nachweis der Bevollmächtigung inkl. Ausweisdokument der bevollmächtigten Person bei schriftlicher Abmeldung: ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular Kopie des Ausweisdokumentes der abzumeldenden Person Gegebenenfalls Nachweis der Bevollmächtigung inkl. Kopie des Ausweisdokumentes der bevollmächtigten Person

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
    • Sie beziehen keine neue Wohnung.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Auszug aus der Nebenwohnung muss bereits erfolgt sein. Die Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, aus deren Wohnung diese Personen ausziehen.

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Abmeldung kann online persönlich in der Bürgerberatung mit Termin oder schriftlich erfolgen Eine Online-Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist in folgenden Fällen möglich: Sie sind mindestens 16 Jahre alt und möchten für sich alleine die Abmeldung vornehmen Sie möchten für sich selbst, für Ihren Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin und für Ihr minderjähriges Kind bzw. Ihre minderjährigen Kinder die Nebenwohnung abmelden Sie möchten für sich selbst und für Ihr minderjähriges Kind bzw. Ihre minderjährigen Kinder die Nebenwohnung abmelden Für alle anderen Fälle ist weiterhin eine persönliche Vorsprache oder eine schriftliche Abmeldung erforderlich. Erfolgt die Abmeldung Ihres Nebenwohnsitzes online oder schriftlich, wird Ihnen die Abmeldebestätigung an die Anschrift Ihres Hauptwohnsitzes zugesandt. Bei persönlicher Vorsprache wird Ihnen die Abmeldebestätigung vor Ort ausgehändigt.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Abmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen (§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz).

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zusammen ziehen, Nebenwohnung, Abmeldung, ummelden, Nebenwohnsitz, Umzug, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de