Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Wegzug ins Ausland können Sie Ihre Hauptwohnung auch hier online abmelden. Ihre Nebenwohnung können Sie auch hier online abmelden.Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung, sondern nur die unverzügliche Anmeldung in der neuen Wohnsitzgemeinde erforderlich. Die neue Wohnsitzgemeinde veranlasst dann die Abmeldung der früheren Wohnung. Die Abmeldepflicht besteht aber weiterhin, wenn nach Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Dies trifft zu, wenn sich die neue Wohnung im Ausland befindet oder eine von mehreren Wohnungen aufgegeben wird. Meldepflichtige haben dann ein Abbmeldeformular auszufüllen, zu unterschreiben und binnen zwei Wochen unter Vorlage des Ausweisdokuments bei der Meldebehörde abzugeben. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Es besteht die Möglichkeit, sich bei der Abgabe des Abmeldeformulars durch eine bevollmächtigte Person vertreten zu lassen. Abmeldeformulare werden kostenfrei an den Informationsschaltern der BÜRGERCenter bereitgehalten oder können ausgedruckt werden.

    Online-Dienst

    Nebenwohnung abmelden

    ID: L100002_123930199

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Ansprechpartner

    BÜRGERcenter im Rathaus Buer - Referat 33 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldbergstraße 12

    45894 Gelsenkirchen

    Markierte Behindertenparkplätze sind vorhandenDer Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglichEs ist ein Personenaufzug vorhandenAufzüge für Rollstuhlfahrer voll zugänglichDie Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 14:00Donnerstag: 08:00 - 18:00Freitag: 08:00 - 13:00Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: telefonisch unter +49 (209) 169-2100, per Online-TerminvereinbarungServicezeiten ausschließlich mit Termin!Aus personellen Gründen kann es donnerstags zwischen 13:00 und 14:00 Uhr zu Service-Einschränkungen an der Info-Theke kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis

    Kontakt

    Fax: +492091694043

    Telefon Festnetz: +492091693300

    E-Mail: buergercenter@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    BÜRGERcenter an der Cranger Str. 262 - Referat 33 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Cranger Straße 262

    45891 Gelsenkirchen

    Markierte Behindertenparkplätze sind vorhandenDer Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 14:00Donnerstag: 08:00 - 18:00Freitag: 08:00 - 13:00Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: telefonisch unter +49 (209) 169-2100, per Online-TerminvereinbarungServicezeiten ausschließlich mit Termin!Aus personellen Gründen kann es donnerstags zwischen 13:00 und 14:00 Uhr zu Service-Einschränkungen an der Info-Theke kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis

    Kontakt

    Fax: +492091696610

    Telefon Festnetz: +492091693300

    E-Mail: buergercenter@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus - Referat 33 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Ebertstraße 11

    45879 Gelsenkirchen

    Markierte Behindertenparkplätze sind vorhandenDer Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglichEs ist ein Personenaufzug vorhandenAufzüge für Rollstuhlfahrer voll zugänglichDie Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 14:00Donnerstag: 08:00 - 18:00Freitag: 08:00 - 13:00Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: telefonisch unter +49 (209) 169-2100, per Online-TerminvereinbarungServicezeiten ausschließlich mit Termin!Aus personellen Gründen kann es donnerstags zwischen 13:00 und 14:00 Uhr zu Service-Einschränkungen an der Info-Theke kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492091693300

    Fax: +492091693133

    E-Mail: buergercenter@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst - Referat 33 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Turfstraße 21

    45899 Gelsenkirchen

    Markierte Behindertenparkplätze sind vorhandenDer Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglichEs ist ein Personenaufzug vorhandenAufzüge für Rollstuhlfahrer voll zugänglichDie Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 14:00Donnerstag: 08:00 - 18:00Freitag: 08:00 - 13:00Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: telefonisch unter +49 (209) 169-2100, per Online-TerminvereinbarungServicezeiten ausschließlich mit Termin!Aus personellen Gründen kann es donnerstags zwischen 13:00 und 14:00 Uhr zu Service-Einschränkungen an der Info-Theke kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis

    Kontakt

    Fax: +492091696210

    Telefon Festnetz: +492091693300

    E-Mail: buergercenter@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Abmeldeformular (ausgefüllt und unterschrieben) Personalausweis Reisepass, falls vorhanden

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
    • Sie beziehen keine neue Wohnung.

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zusammen ziehen, Nebenwohnung, Abmeldung, ummelden, Nebenwohnsitz, Umzug, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de