Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Hinweise für Düren: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zweitwohnungssteuer zahlen alle, die in Düren eine Zweitwohnung innehaben und diese als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen nutzen. Keine Zweitwohnungssteuer zahlt derjenige, der eine Wohnung von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen nutzt, der eine Wohnung von freien Trägern der Jugendhilfe zu Erziehungszwecken nutzt, der ein kostenloses Zimmer in der elterlichen Wohnung nutzt (z. B. Schüler, Studenten), der eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen hält, verheiratet und nicht dauernd getrennt lebend ist und dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet. Berechnungsgrundlage und Festsetzung Die Stadt Düren verschickt an jede/n Inhaber*in einer Zweitwohnung in Düren eine Steuererklärung zur Zweitwohnungssteuer. Diese ist auszufüllen, zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen (Mietvertrag u.a.) zurückzusenden (siehe Downloads). Für Wohnungseigentümer und Vermieter besteht bei Nachfragen seitens der Stadt Düren Mitwirkungspflicht. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats nach Eintritt des Innehabens (in der Regel der Anmeldung) der Zweitwohnung; sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Wohnung als Zweitwohnung abgemeldet wird (z.B. wegen Auszug oder Ummeldung als Hauptwohnung). Die Zweitwohnungssteuer beträgt 10 % der jährlichen Nettokaltmiete. Ist der/die Inhaber*in einer Zweitwohnung Eigentümer*in dieser Wohnung oder wird die Wohnung mietfrei überlassen, wird der aktuelle Mietspiegel der Stadt Düren für die Berechnung zugrunde gelegt. Änderungen der Nettokaltmiete sind innerhalb eines Monats mitzuteilen. Die fällige Zweitwohnungssteuer wird in der Regel zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres durch Abgabenbescheid festgesetzt. Sie ist grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen und zwar: zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Zu Ihrer Erleichterung können Sie der Stadtkasse Düren eine Einzugsermächtigung erteilen. Änderung Ihrer persönlichen Daten Anschriften- und Namensänderungen können mit Hilfe des Formulars "Änderung persönlicher Daten" (siehe Downloads) der Abteilung Steuern mitgeteilt werden. Hinweise und Besonderheiten Bei Fragen zu Erst- und Zweitwohnsitz, Anmeldung und Statuswechsel u.a. wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt Düren. Terminvergabe Aktuell erfolgt die Terminvergabe direkt über die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/in entsprechend der Angaben im Bescheid oder über die Hotline 02421 25-2222. Eine Online-Terminvergabe findet derzeit nicht statt.

    Online-Dienst

    Zweitwohnungssteuer

    ID: L100002_127111258

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Ansprechpartner

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserplatz 2 - 4

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2222

    E-Mail: steueramt@dueren.de

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
    • Sie beziehen keine neue Wohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Düren: Inhalte der zuständigen Stelle

    Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Kommunalabgabengesetz Abgabenordnung Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Düren Mietspiegel der Stadt Düren

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zusammen ziehen, Nebenwohnung, Abmeldung, ummelden, Nebenwohnsitz, Umzug, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de