Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
An-, Um- und Abmeldung (Wohnsitz)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02406 83-0
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.
Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
- Sie beziehen keine neue Wohnung.
Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Fristen
Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Zweitwohnung, Zusammen ziehen, Nebenwohnung, Abmeldung, ummelden, Nebenwohnsitz, Umzug, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Abmelden