Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Terminvergabe online Anmeldung Sie können einen Nebenwohnsitz persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person im Bürgerservice der Stadt Moers anmelden. Was wird benötigt? Standesamtliche Urkunde Personalausweis oder Reisepass bei Anmeldung durch Dritte Vollmacht mit Personalausweis oder Reisepass Wichtig: Personen mit Hauptwohnsitz im Ausland können keinen Nebenwohnsitz im Inland anmelden (§ 21 BMG Absatz 2). Melden Sie sich in Moers mit Nebenwohnsitz an, setzt sich die Meldebehörde automatisch mit der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes in Verbindung. Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig. Wenn es Ihnen nicht möglich ist persönlich vorzusprechen, können Sie die gebührenfreie Anmeldung auch von einer von Ihnen bevollmächtigten Person vornehmen lassen. Bitte geben Sie dieser bevollmächtigten Person das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular sowie die standesamtliche Urkunde und Ihren Personalausweis/Reisepass mit. Sofern die Anmeldung schriftlich oder per E-Mail vorgenommen wird, benötigt der Bürgerservice der Stadt Moers eine Kopie der standesamtlichen Urkunde, des Personalausweises oder Reisepasses und das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular (Meldeschein). Abmeldung Die Abmeldung der Nebenwohnung ist nur bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde möglich.

    Online-Dienst

    Nebenwohnung abmelden

    ID: L100002_121825048

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Ansprechpartner

    04.2 Fachdienst - Bürgerservice und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-648 und 201-653

    Fax: 0 28 41 / 201-1 61 02

    E-Mail: Buergerservice@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
    • Sie beziehen keine neue Wohnung.

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zusammen ziehen, Nebenwohnung, Abmeldung, ummelden, Nebenwohnsitz, Umzug, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de