Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, meldet Sie die neue Gemeinde ab. Es ist ein Gesetz, dass Sie sich abmelden müssen.Das müssen Sie tun, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und Wenn Sie für immer ins Ausland ziehen.Wenn Sie Ihre alte Wohnung verlassen und keine neue Wohnung in Deutschland nehmen. Sie haben 2 Wochen Zeit, um sich abzumelden, nachdem Sie ausgezogen sind. Wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben, müssen Sie das bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes melden. Sie können sich frühestens eine Woche vor dem Umzug abmelden.Die Abmeldung wird erst am Tag des Umzugs gültig.Für den Auszug brauchen Sie keine Bestätigung vom Vermieter.Wenn Sie die Frist für die Abmeldung überschreiten, kann es eine Strafe geben. Wenn Sie nicht persönlich kommen können, kann jemand anders für Sie kommen.Diese Person muss dann einen Zettel von Ihnen haben, auf dem Ihre Unterschrift ist.Bei Familien reicht es, wenn ein Erwachsener kommt.Aber die ganze Familie muss zusammen umgezogen sein.Bitte bringen Sie alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mit. Manchmal bestimmt ein Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer für eine Person.Die Betreuerin oder der Betreuer kümmert sich dann um die Person.Sie oder er entscheidet zum Beispiel, wo die Person wohnt.In diesem Fall muss die Betreuerin oder der Betreuer die Person anmelden. Sie bekommen eine Bestätigung für die Abmeldung.Diese Bestätigung ist kostenlos.

    Online-Dienst

    Abmeldung Wohnsitz

    ID: L100002_122965736

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Ansprechpartner

    Für Grevenbroich wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie brauchen einen Ausweis mit Foto. Das kann ein Personalausweis oder ein Reisepass sein. Wenn jemand anders für Sie kommt, braucht diese Person eine Vollmacht.Diese Person braucht auch ihren eigenen Ausweis.Und sie braucht den Meldeschein, den Sie unterschrieben haben.Wenn Sie selbst kommen, brauchen Sie den Meldeschein nicht.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
    • Sie beziehen keine neue Wohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen sich spätestens 2 Wochen nach dem Auszug abmelden.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Dieser Text wurde mit SUMM.AI in Einfache Sprache übersetzt. Bitte beachten Sie, dass die Übersetzungen maschinell erfolgen und eine rechtliche Verbindlichkeit der Übersetzung nicht garantiert werden kann. Hier finden Sie den Text in Alltag-Sprache.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zusammen ziehen, Nebenwohnung, Abmeldung, ummelden, Nebenwohnsitz, Umzug, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de