Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Sie ziehen aus Ihrer alleinigen oder Ihrer Hauptwohnung aus und beziehen keine neue Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung oder Ihrer Hauptwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Abmeldung in Soest ist nur erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung in Soest ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, beispielsweise beim Wegzug ins Ausland. Sollten Sie Ihren Nebenwohnsitz in Soest abmelden wollen, ist dies nur bei dem Bürger Büro Ihrer Hauptwohnsitzbehörde möglich. Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Soest. Wenn Sie sich bereits vor Auszug aus Ihrer Wohnung abmelden möchten, können Sie frühestens eine Woche vor Ihrem Auszug bei uns vorsprechen. Die Abmeldung ist von der meldepflichtigen Person auf dem Abmeldeformular zu unterschreiben. Können Sie die Abmeldung nicht persönlich im Bürger Büro vornehmen, schicken Sie uns das unterschriebene Abmeldeformular zusammen mit einer Ausweis-/Passkopie zu.

    Online-Dienst

    Abmeldung vom Wohnort

    ID: L100002_123674274

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger Büro

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921 103-2127

    Fax: 02921 103-2199

    E-Mail: buergerbuero@soest.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Bürgerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürger Büro

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Kontakt

    Fax: buergerbuero@soest.de

    Telefon mobil: 02921 103-2199

    E-Mail: 02921 103-2127

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

    • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen

    Formulare

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    Abmeldung bei der Meldebehörde Abmeldung Zweitwohnsitz Test citkoBürger

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
    • kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): innerhalb einer Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    kostenfrei

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Auswandern, Wegzug, Alleinige Wohnung, Abmelden, Auswandern, Abmeldung, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Umzug ins Ausland, Umzug ins Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de