Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Sie ziehen aus Ihrer alleinigen oder Ihrer Hauptwohnung aus und beziehen keine neue Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung oder Ihrer Hauptwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienst

    Anmeldung/Ummeldung

    ID: L100002_122621416

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef ist Ihre Anlaufstelle, wenn sie neu nach Bad Honnef ziehen, sich innerhalb Bad Honnefs ummelden möchten oder einen neuen Personalausweis bzw. Reisepass beantragen möchten. Gerne helfen wir Ihnen auch dabei weiter, wenn Sie eine Meldebescheinigung, einen Fischereischein oder weitere Anliegen unseres Dienstleistungsangebots nutzen möchten. Bitte beachten sie, dass wir ein Terminvereinbarungsprogramm nutzen, um Ihnen schnell und effizient weiterhelfen zu können. Ihren individuellen Wunschtermin können Sie hier buchen. Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse. Sollten Sie in Aegidienberg leben, können Sie gerne auch einen Termin in unserer Außenstelle am Aegidiusplatz vereinbaren. Die Anschrift lautet: Bürgerbüro Aegidienberg Aegidiusplatz 10 53604 Bad Honnef Kontaktdaten Telefon: 02224/80764 Öffnungszeiten Montag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: nach Vereinbarung Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 12

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

    • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültiger Personalausweis (Adressänderung!), bitte an alle Haushaltsmitglieder denken! Gültiger Reisepass (Adressänderung!), bitte an alle Haushaltsmitglieder denken! Wohnungsgeberbescheinigung mit Einzugsdatum (auch beim Bezug einer Immobilie im Eigentum erforderlich! Ein Vermieter ist verpflichtet, die Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen!) ggf Geburtsurkunden bei Kindern unter 16 Jahren ggf Nachweis der Bestellung als betreuende Person ggf Identitätsnachweis bei Ausländern ggf Promotionsurkunde, falls Eintrag erwünscht ggf. Aufenthaltstitel ggf. Vollmacht und unterschriebenes Anmeldeformular ggf. KFZ-Schein

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
    • kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Umzug oder Zuzug nach Bad Honnef Vereinbarung eines Termins über das Onlineterminvereinbarungsprogramm. Sammlung aller notwendigen Unterlagen Termin

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): innerhalb einer Woche vor Auszug.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Vorlage aller benötigter Nachweise kann die Anmeldung / Ummeldung im Rahmen eines Termins im Bürgerbüro abgeschlossen werden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Auswandern, Wegzug, Alleinige Wohnung, Abmelden, Auswandern, Abmeldung, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Umzug ins Ausland, Umzug ins Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de