Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Sie ziehen aus Ihrer alleinigen oder Ihrer Hauptwohnung aus und beziehen keine neue Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung oder Ihrer Hauptwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, meldet Sie die neue Gemeinde ab. Es ist ein Gesetz, dass Sie sich abmelden müssen.Das müssen Sie tun, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und Wenn Sie für immer ins Ausland ziehen.Wenn Sie Ihre alte Wohnung verlassen und keine neue Wohnung in Deutschland nehmen. Sie haben 2 Wochen Zeit, um sich abzumelden, nachdem Sie ausgezogen sind. Wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben, müssen Sie das bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes melden. Sie können sich frühestens eine Woche vor dem Umzug abmelden.Die Abmeldung wird erst am Tag des Umzugs gültig.Für den Auszug brauchen Sie keine Bestätigung vom Vermieter.Wenn Sie die Frist für die Abmeldung überschreiten, kann es eine Strafe geben. Wenn Sie nicht persönlich kommen können, kann jemand anders für Sie kommen.Diese Person muss dann einen Zettel von Ihnen haben, auf dem Ihre Unterschrift ist.Bei Familien reicht es, wenn ein Erwachsener kommt.Aber die ganze Familie muss zusammen umgezogen sein.Bitte bringen Sie alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mit. Manchmal bestimmt ein Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer für eine Person.Die Betreuerin oder der Betreuer kümmert sich dann um die Person.Sie oder er entscheidet zum Beispiel, wo die Person wohnt.In diesem Fall muss die Betreuerin oder der Betreuer die Person anmelden. Sie bekommen eine Bestätigung für die Abmeldung.Diese Bestätigung ist kostenlos.

    Online-Dienst

    Abmeldung Wohnsitz

    ID: L100002_122969771

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Grevenbroich wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

    • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie brauchen einen Ausweis mit Foto. Das kann ein Personalausweis oder ein Reisepass sein. Wenn jemand anders für Sie kommt, braucht diese Person eine Vollmacht.Diese Person braucht auch ihren eigenen Ausweis.Und sie braucht den Meldeschein, den Sie unterschrieben haben.Wenn Sie selbst kommen, brauchen Sie den Meldeschein nicht.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
    • kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): innerhalb einer Woche vor Auszug.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen sich spätestens 2 Wochen nach dem Auszug abmelden.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Dieser Text wurde mit SUMM.AI in Einfache Sprache übersetzt. Bitte beachten Sie, dass die Übersetzungen maschinell erfolgen und eine rechtliche Verbindlichkeit der Übersetzung nicht garantiert werden kann. Hier finden Sie den Text in Alltag-Sprache.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Auswandern, Wegzug, Alleinige Wohnung, Abmelden, Auswandern, Abmeldung, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Umzug ins Ausland, Umzug ins Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de