Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Sie ziehen aus Ihrer alleinigen oder Ihrer Hauptwohnung aus und beziehen keine neue Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung oder Ihrer Hauptwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei einem Wegzug ins Ausland (nur bei einer Dauer von länger als 3 Monaten, befristete Auslandsaufenthalte, z.B. Studienzwecke, erfordern keine Abmeldung) oder bei der Aufgabe einer Nebenwohnung ist es erforderlich, dass Sie den Wegzug der Meldebehörde mitteilen. Dies ist beim Wegzug ins Ausland im Bürgerservice möglich. Wegzug ins Ausland bedeutet, dass Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und dort künftig nicht mehr wohnen werden. Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt am Hauptwohnsitz oder bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes.Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Die Abmeldepflicht bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist weggefallen. In diesen Fällen müssen Sie sich lediglich bei der für Ihre neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden. Bei Anmeldung des neuen Wohnsitzes wird die Abmeldung von der dortigen Meldebehörde vorgenommen.Verstöße gegen die Meldepflicht können mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.

    Online-Dienst

    Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    ID: L100002_121771623

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

    • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
    • kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen (Abmeldung ins Ausland)oder endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Persönlich: sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und legen Sie die Ausweisdokumente vor. Schriftlich: reichen Sie das Abmeldeformular schriftlich ein, fügen Sie Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): innerhalb einer Woche vor Auszug.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihre Abmeldung ins Ausland können Sie auch per Post erledigen. Nutzen Sie dazu das Abmeldeformular. Bitte vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben und fügen Sie außerdem eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes bei.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Auswandern, Wegzug, Alleinige Wohnung, Abmelden, Auswandern, Abmeldung, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Umzug ins Ausland, Umzug ins Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de