Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Sie ziehen aus Ihrer alleinigen oder Ihrer Hauptwohnung aus und beziehen keine neue Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung oder Ihrer Hauptwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Abmeldung ist auch formlos auf schriftlichem Wege möglich. Geben Sie hierbei bitte das Datum des Auszugs an. Wichtig ist, dass Sie die Abmeldung persönlich unterschreiben. Die Abmeldebestätigung können wir übersenden, wenn Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen. Ein Vordruck für die Abmeldung steht alternativ unter "Links" zur Verfügung. Eine Abmeldung ist frühestens 1 Woche vor Auszug möglich, die Verarbeitung im Melderegister findet jedoch erst am Tag des Auszugs statt.

    Online-Dienst

    Abmeldung Wohnsitz

    ID: L100002_122926857

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Kettwig

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Fiedler-Platz 1

    45219 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 8833287

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 88-33218

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Altenessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Altenessener Straße 196

    45326 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833258

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Kupferdreh

    Adresse

    Hausanschrift

    Kupferdreher Str. 86

    45257 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833283

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Steele

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 8833278

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Borbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Heinrich-Straße 1

    45355 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 8833248

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Gildehof

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833218

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

    • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausweisdokument

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
    • kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 17 Abs. II Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): innerhalb einer Woche vor Auszug.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug Frühestens 1 Woche vor Auszug

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei persönlicher Vorsprache: Sofort Auf dem Schriftweg: Innerhalb weniger Tage

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Auswandern, Wegzug, Alleinige Wohnung, Abmelden, Auswandern, Abmeldung, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Umzug ins Ausland, Umzug ins Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de