Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung: Wenn Sie aus einer anderen Stadt nach Detmold ziehen, nutzen Sie das Portal Neues Zuhause? Jetzt online anmelden! (wohnsitzanmeldung.de) Ummeldung: Wenn Sie sich innerhalb der Stadt Detmold ummelden möchten, nutzen Sie das Portal Neues Zuhause? Jetzt online anmelden! (wohnsitzanmeldung.de) Abmeldung: Sie möchten sich ins Ausland abmelden? Dann klicken Sie hier!

    Online-Dienst

    Wohnsitz anmelden/ummelden/abmelden

    ID: L100002_122756764

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    4.0.10 Bürgerberatung

    Beschreibung

    Aktueller Hinweis: Dringende Anliegen (Personalausweis, Reisepass) können Sie bei uns mittwochs in der Zeit von 8.00 bis 12.30 Uhr ohne Termin, aber mit Wartezeit erledigen. Sie erreichen die Bürgerberatung nach vorheriger Terminvereinbarung über folgenden Link: www.detmold.de/onlinetermin Wichtig: Es werden täglich Termine angeboten, die Nachfrage ist sehr groß. Termine werden zusätzlich Freitag mittags für die kommenden zwei Wochen freigegeben Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte ab. Frei gewordene Termine können dann anderen Kunden angeboten werden. Hinweis: Zahlen Sie bequem mit EC- oder Kreditkarte. Nutzen Sie die Möglichkeit, biometrische Lichtbilder (für Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe) bei uns zu machen.Seien Sie dann 10 Minuten vor Ihrem Termin bei uns.Die Bilder werden digital übermittelt, nicht ausgedruckt.Das Nutzungsentgelt beträgt 6 Euro.Kinder ab 6 Jahren können das Terminal problemlos nutzen. Sie können natürlich auch ein aktuelles Lichtbild vom Fotografen mitbringen. Wenn Sie Zeit und Weg sparen möchten, können Sie viele Angelegenheiten online erledigen. Dazu klicken Sie einfach auf die entsprechende Dienstleistung und folgen der Onlinelösung. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen Auskunft aus dem Melderegister beantragen Ausweis/Pass Statusabfrage Bewohnerparkausweis beantragen Detmold-Pass beantragen Führungszeugnis beantragen Fundsache abgeben Hund anmelden oder abmelden Meldebescheinigung beantragen (auch erweitert) Schwerbehindertenausweis beantragen/verlängern Übermittlungssperren einrichten Untersuchungsberechtigungsschein beantragen Wohnsitz anmelden/ummelden/abmelden Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass aller Personen, die sich an- um- oder abmelden möchten gfs. Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, sofern noch kein Dokument vorhanden ist Bestätigung des neuen Wohnungsgebers (bei Eigentum bitte selbst ausfüllen) bei Minderjährigen: gfs. Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils wenn weitere volljährige Personen (beispielsweise Partner*in, volljährige (Stief-)Kinder, volljährige Geschwister etc.) mit umgemeldet werden sollen: schriftliche formlose Vollmacht mit Unterschrift

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung, Abmeldung - § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html Mitwirkung des Wohnungsgebers - § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__19.html Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Haupwohung und Mitwirkungspflichten - §§ 20 ff Bundesmeldegesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__20.html

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine An- oder Ummeldung kann frühestens ab dem Tag des Umzugs bearbeitet werden. Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche im Voraus angenommen werden.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gem. § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sofern Sie eine weitere Wohnung bezogen habe, ist auch diese anzumelden. Soll ein bestehender Nebenwohnsitz aufgegeben werden, so kann dies entweder bei der Stadt/Gemeinde des Hauptwohnsitzes oder Nebenwohnsitzes erfolgen. Die Datenübermittlung über die Aufgabe des Nebenwohnsitzes laufen zwischen den Wohnsitzbehörden, so dass dass das Register der anderen Wohnsitzbehörde dann auch entsprechend berichtigt werden kann. Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt/Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Abmeldung, Wegzug, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Wohnungsabmeldung, Umzug, Nebenwohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de