Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Abmeldung entfällt, sofern Sie sich bei einer anderen Gemeinde in Deutschland anmelden. Eine Abmeldung ist nur bei einem Wegzug ins Ausland oder bei einer Aufgabe einer Haupt- oder Nebenwohnung, ohne dass eine entsprechend neue Wohnung bezogen wird, vorzunehmen.

    Online-Dienst

    Abmeldung - Sie ziehen aus Rheda-Wiedenbrück fort (ins Ausland)

    ID: L100002_123607482

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück

    Beschreibung

    Herzlich Willkommen in der Außenstelle des Bürgerbüros im Historischen Rathaus Wiedenbrück. Hier können Sie alle Aufgaben erledigen, die Sie auch im Bürgerbüro des Rathauses in Rheda erledigt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-90

    Fax: 05242 9040-91

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro im Rathaus Rheda

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Rathaus Rheda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 963-231

    Fax: 05242 963-393

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit: Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) Nummer 17.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV) § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab: Persönlich: Sie vereinbaren einen Termin und legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Schriftlich: Sie teilen der Meldebehörde Ihren Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit und fügen Ihre Ausweiskopie anbei. Die amtliche Meldebestätigung erhalten Sie postalisch von der Meldebehörde.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Frist zur Abmeldung beträgt zwei Wochen nach Auszugsdatum.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    sofort bei Vorsprache

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Abmeldung, Wegzug, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Wohnungsabmeldung, Umzug, Nebenwohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de