Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie ziehen weg von Gütersloh? Eine Abmeldung ist nicht erforderlich, sofern eine Anmeldung in einer anderen Gemeinde in Deutschland erfolgt. Erforderlich ist eine Abmeldung jedoch, wenn es sich um die Abmeldung einer Nebenwohnung handelt, sich die neue Wohnung/der neue Wohnsitz im Ausland befindet oder in Deutschland kein neuer fester Wohnsitz begründet wird (Abmeldung ohne festen Wohnsitz). Bitte beachten Sie, dass Ihre Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen muss (§ 17 Bundesmeldegesetz). Bei Wegzug in das Ausland kann die Abmeldung frühestens eine Woche vor Auszug vorgenommen werden. Zur Abmeldung benötigen Sie dann folgende Unterlagen: Ihren Personalausweis und / oder Reisepass Die Abmeldung muss durch Sie persönlich oder durch die Vorsprache eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters im Bürgerbüro der Stadt Gütersloh vorgenommen werden. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Ausweis mitzugeben und die Vollmacht. Bei persönlicher Abmeldung im Bürgerbüro wird das Abmeldeformular ausgedurckt und muss dann nur noch unterschrieben werden.Sollten Sie sich nicht mehr in Gütersloh aufhalten, können Sie Ihre Abmeldung auch formlos an das Bürgerbüro der Stadt Gütersloh senden. Den erforderlichen amtlichen Abmeldevordruck erhalten Sie kostenlos im Bürgerbüro oder als Download-Formular (siehe rechts), sowie auch das Formaular für die Wohnungsgeberbescheinigung. Fügen Sie Ihrer Abmeldung bitte auch eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes bei.

    Online-Dienst

    Abmeldung einer Wohnung

    ID: L100002_122977301

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 70

    33330 Gütersloh

    Kontakt

    Fax: 05241 82-3332

    Telefon Festnetz: 05241 82-2282

    E-Mail: buergerbuero@guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Abmeldung, Wegzug, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Wohnungsabmeldung, Umzug, Nebenwohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de