Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Wohnsitz abmelden - Wegzug ins Ausland
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Hillegossen
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Senne
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Brackwede
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Sennestadt
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Heepen
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Jöllenbeck
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Gadderbaum
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Schildesche
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Hausanschrift
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erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen
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Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
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Fristen
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Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Abmeldung, Wegzug, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Wohnungsabmeldung, Umzug, Nebenwohnung