Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Änderung des Wohnsitzes AnmeldungWenn Sie aus einer anderen Stadt oder einem anderen Land nach Sankt Augustin ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgerservice anmelden. Bei mehreren Wohnsitzen innerhalb der Bundesrepublik ist eine Wohnung als Hauptwohnsitz und die andere/n Wohnung/en als Nebenwohnsitz anzumelden. Als Hauptwohnsitz melden Sie bitte die Wohnung an, die von Ihnen überwiegend genutzt wird. UmmeldungWenn Sie innerhalb des Stadtgebietes von Sankt Augustin Ihren Wohnsitz wechseln, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgerservice ummelden. AbmeldungWenn Sie aus Sankt Augustin wegziehen und Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegen, ist keine Abmeldung beim Bürgerservice notwendig. Durch die Anmeldung bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes erfolgt eine automatische Abmeldung in Sankt Augustin. Eine Abmeldung beim Bürgerservice ist nur erforderlich, bei Wegzügen ins Ausland (innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug) undbei Aufgabe einer von mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik, egal ob dies die Haupt- oder Nebenwohnung ist

    Online-Dienst

    Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung

    ID: L100002_123638402

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Fax: 02241 24377-589

    Telefon Festnetz: 02241 243-589

    E-Mail: buergerservice@sankt-augustin.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Anmeldung: Ausweise aller anzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, ausländischer Nationalpass, elektronischer Aufenthaltstitel) Geburtsurkunde Heiratsurkunde bei Ehepartnern Lebenspartnerschaftsurkunde bei Lebenspartnern Wohnungsgeberbestätigung (schriftl. Bescheinigung des Vermieters) ggf. die Bestallungsurkunde des Betreuers die persönliche Vorsprache eines Meldepflichtigen ist wegen der Änderung der Dokumente erforderlich. bei Vorlage einer ausländischen Urkunde ist zudem eine Übersetzung eines staatlich anerkannten Übersetzers erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden. Für die Ummeldung (innerhalb der Gemeinde) : Ausweise aller umzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, ausländischer Nationalpass, Aufenthaltstitel) Wohnungsgeberbestätigung (schriftl. Bescheinigung des Vermieters) ggfs. die Bestallungsurkunde des Betreuers die persönliche Vorsprache eines Meldepflichtigen ist wegen der Änderung der Ausweisdokumente erforderlich. Für die Abmeldung (Wegzug ins Ausland): Ausweise aller meldepflichtigen Personen (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, ausländischer Nationalpass, elektronischer Aufenthaltstitel) Die persönliche Vorsprache eines Meldepflichtigen ist wegen der Änderung der Dokumente erforderlich. Für die Abmeldung (Aufgabe einer Nebenwohnung im Inland): Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Abmeldung kann postalisch übersandt werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich. Für die Umwandlung der Nebenwohnung in eine Hauptwohnung: Ausweise aller meldepflichtigen Personen(Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, ausländischer Nationalpass, elektronischer Aufenthaltstitel) Die persönliche Vorsprache eines Meldepflichtigen ist wegen der Änderung der Dokumente erforderlich.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Abmeldung, Wegzug, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Wohnungsabmeldung, Umzug, Nebenwohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de