Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie ziehen aus Dinslaken weg? Schade! Eine Abmeldung in Dinslaken ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland umziehen. Als Staatsangehöroger eines nicht EU angehörigen Landes, ist die Ausländerbehörde für Sie zuständig. Vereinbaren Sie hierzu bitte telefonisch einen Termin bei der Ausländerbehörde unter der Telefon-Nr. 02064/66-704. Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Dinslaken. Die Abmeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben. Für die Abmeldung benötigen Sie: Wohnungsgeberbestätigung Personalausweis oder Reisepass Bei der Abmeldung ins Ausland erhalten Sie eine Abmeldebestätigung. Heben Sie diese bitte gut auf, bei einer eventuellen Rückkehr in die Bundesrepublik wird diese Abmeldebestätigung zur Anmeldung gebraucht. Gebühren fallen für die Abmeldung nicht an. Sollten Sie im Hinblick auf Ihre persönliche Situation noch Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Zweitwohnsitz abmelden Zieht eine meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus, so hat sie dies der Meldebehörde mitzuteilen, die Alleinige- oder Hauptwohnung ist. Sie können jedoch bei der Meldebehörde der Nebenwohnung die Abmeldung in schriftlicher Form abgeben und an die zuständige Meldebehörde weiterleiten lassen. Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Woche nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Dinslaken. Die Abmeldung eines Zweitwohnsitzes ist der zuständigen Gemeinde persönlich mit Personalausweis/Reisepass oder schriftlich mit einer Kopie Ihres Personalausweis/Reisepasses mitzuteilen. Bei schriftlicher Mitteilung bitte Name, neue und alte Anschrift und Datum des Auszuges angeben. Gebühren fallen für die Abmeldung nicht an. Sollten Sie im Hinblick auf Ihre persönliche Situation noch Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

    Online-Dienst

    Wohnsitz Abmeldung

    ID: L100002_121758041

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro: Standort Stadtmitte | Bürgerbüro Stadtmitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 82-84

    46535 Dinslaken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02064-66-556

    E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro: Standort Hiesfeld | Bürgerbüro Hiesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnplatz 1

    46539 Dinslaken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02064-66556

    E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Abmeldung, Wegzug, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Wohnungsabmeldung, Umzug, Nebenwohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de