Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Nettetal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind aus Nettetal weggezogen und fragen sich, ob Sie sich abmelden müssen? Nur bei einem Wegzug ins Ausland oder bei der Aufgabe einer Nebenwohnung ist es erforderlich, dass Sie den Wegzug der Meldebehörde mitteilen. Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt am Hauptwohnsitz. Wegzug ins Ausland bedeutet, dass Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und dort künftig nicht mehr wohnen werden. Befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken, erfordern keine Abmeldung. Formen der Antragstellung Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Zur Abmeldung Ihres Wohnsitzes nutzen Sie bitte das vorhandene Formular. Hinweise Für den Fall, dass Sie Hundebesitzer sind und der Hund / die Hunde in Nettetal hundesteuerpflichtig ist / sind, müssen Sie die Abmeldung der Hundesteuer vornehmen. Möglichkeit zur Erledigung finden Sie hier. Um bei einem Umzug ggf. notwendige Halteverbotsschilder für den Möbeltransporter aufzustellen, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Telefon 0 21 53 / 898 3209. Fristen Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung.

    Online-Dienst

    Wohnsitz Abmeldung

    ID: L100002_127050129

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgerservice mit allgemeinen Dienstleistungen, Meldeangelegenheiten und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Doerkesplatz 11

    41334 Nettetal

    Kontakt

    Fax: 0 21 53 / 898-17 88

    Telefon Festnetz: 0 21 53 / 898-17 77

    E-Mail: buergerservice@nettetal.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Abmeldung, Wegzug, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Wohnungsabmeldung, Umzug, Nebenwohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de