Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, meldet Sie die neue Gemeinde ab. Es ist ein Gesetz, dass Sie sich abmelden müssen.Das müssen Sie tun, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und Wenn Sie für immer ins Ausland ziehen.Wenn Sie Ihre alte Wohnung verlassen und keine neue Wohnung in Deutschland nehmen. Sie haben 2 Wochen Zeit, um sich abzumelden, nachdem Sie ausgezogen sind. Wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben, müssen Sie das bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes melden. Sie können sich frühestens eine Woche vor dem Umzug abmelden.Die Abmeldung wird erst am Tag des Umzugs gültig.Für den Auszug brauchen Sie keine Bestätigung vom Vermieter.Wenn Sie die Frist für die Abmeldung überschreiten, kann es eine Strafe geben. Wenn Sie nicht persönlich kommen können, kann jemand anders für Sie kommen.Diese Person muss dann einen Zettel von Ihnen haben, auf dem Ihre Unterschrift ist.Bei Familien reicht es, wenn ein Erwachsener kommt.Aber die ganze Familie muss zusammen umgezogen sein.Bitte bringen Sie alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mit. Manchmal bestimmt ein Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer für eine Person.Die Betreuerin oder der Betreuer kümmert sich dann um die Person.Sie oder er entscheidet zum Beispiel, wo die Person wohnt.In diesem Fall muss die Betreuerin oder der Betreuer die Person anmelden. Sie bekommen eine Bestätigung für die Abmeldung.Diese Bestätigung ist kostenlos.

    Online-Dienst

    Abmeldung Wohnsitz

    ID: L100002_122965733

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Für Grevenbroich wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie brauchen einen Ausweis mit Foto. Das kann ein Personalausweis oder ein Reisepass sein. Wenn jemand anders für Sie kommt, braucht diese Person eine Vollmacht.Diese Person braucht auch ihren eigenen Ausweis.Und sie braucht den Meldeschein, den Sie unterschrieben haben.Wenn Sie selbst kommen, brauchen Sie den Meldeschein nicht.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen sich spätestens 2 Wochen nach dem Auszug abmelden.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Dieser Text wurde mit SUMM.AI in Einfache Sprache übersetzt. Bitte beachten Sie, dass die Übersetzungen maschinell erfolgen und eine rechtliche Verbindlichkeit der Übersetzung nicht garantiert werden kann. Hier finden Sie den Text in Alltag-Sprache.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Abmeldung, Wegzug, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Wohnungsabmeldung, Umzug, Nebenwohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de