Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es besteht die gesetzliche Verpflichtung sich abzumelden, wenn Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen und dauerhaft ins Ausland verziehen, ihre bisherige Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen Für die Abmeldung haben Sie zwei Wochen nach dem Auszug Zeit. Eine vorzeitige Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem anstehenden Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des tatsächlichen Auszugs fortgeschrieben. Im Gegensatz zum Einzug braucht der Auszug vom Wohnungsgeber nicht gesondert bestätigt zu werden. Ein längeres Überschreiten der Abmeldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden. Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) vorgelegt werden. Bei Familien genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam ausgezogen ist. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen. Für Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die gesamte Personensorge umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer. Über die erfolgte Abmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Abmeldebestätigung.

    Online-Dienst

    Abmeldung Wohnsitz

    ID: L100002_122791852

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Für Dormagen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass bzw. Nationalpass) Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis, sowie der von der meldepflichtigen Person unterschriebene Meldeschein (entfällt bei persönlicher Vorsprache)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer bevollmächtigten Person Möglichkeit zur Online Abmeldung mit Nachweis über die Online Funktion des Personalausweises Auszug aus einer in Dormagen gemeldeten Person ohne Neubezug einer Wohnung im Bundesgebiet

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) [...](2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. 2Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs. (3) Die An- oder Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen. 2Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. 3Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die An- oder Abmeldung. [...]

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie füllen das Formular aus und laden alle notwendigen Unterlagen hoch. Anschließend weisen Sie sich durch die Onlinefunktion Ihres Personalausweises mit der 6-stelligen Pin aus. Die Unterlagen werden Ihnen nach positiver Prüfung postalisch zugesendet. Für einen persönlichen Termin im Bürgeramt: timeacle - Stadt Dormagen

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    2 Wochen nach Auszug

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sofort nach Prüfung der vollständigen Unterlagen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Abmeldung, Wegzug, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Wohnungsabmeldung, Umzug, Nebenwohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de