Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei einem Wegzug ins Ausland (nur bei einer Dauer von länger als 3 Monaten, befristete Auslandsaufenthalte, z.B. Studienzwecke, erfordern keine Abmeldung) oder bei der Aufgabe einer Nebenwohnung ist es erforderlich, dass Sie den Wegzug der Meldebehörde mitteilen. Dies ist beim Wegzug ins Ausland im Bürgerservice möglich. Wegzug ins Ausland bedeutet, dass Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und dort künftig nicht mehr wohnen werden. Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt am Hauptwohnsitz oder bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes.Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Die Abmeldepflicht bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist weggefallen. In diesen Fällen müssen Sie sich lediglich bei der für Ihre neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden. Bei Anmeldung des neuen Wohnsitzes wird die Abmeldung von der dortigen Meldebehörde vorgenommen.Verstöße gegen die Meldepflicht können mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.

    Online-Dienst

    Wohnsitz Abmeldung

    ID: L100002_121768645

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen (Abmeldung ins Ausland)oder endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Persönlich: sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und legen Sie die Ausweisdokumente vor. Schriftlich: reichen Sie das Abmeldeformular schriftlich ein, fügen Sie Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihre Abmeldung ins Ausland können Sie auch per Post erledigen. Nutzen Sie dazu das Abmeldeformular. Bitte vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben und fügen Sie außerdem eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes bei.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Abmeldung, Wegzug, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Wohnungsabmeldung, Umzug, Nebenwohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de