Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitung vor Ort ist grundsätzlich nur mit Termin möglich.Link zum Buchungssystem: TerminvereinbarungEine Abmeldung ins Ausland und die Aufgabe einer Nebenwohnung kann jedoch auch schriftlich angezeigt werden. Füllen Sie das Abmeldeformular unter "Links und Downloads" aus und übersenden Sie es uns mit einer Kopie Ihres Ausweisdokumentes per Post oder per Mail (ema-wuppertal@stadt.wuppertal.de). Alternativ können Sie mit Ihrer Online-Ausweisfunktion die Abmeldung über das Serviceportal der Stadt durchführen. Den Link finden Sie hier: Serviceportal.Bitte beachten Sie:Die Abmeldung ins Ausland ist maximal eine Woche vor dem Wegzug möglich.Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann wahlweise bei der Meldebehörde der Haupt- oder Nebenwohnung durchgeführt werden.Über die erfolgte Abmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Abmeldebestätigung. Sollten Sie diese nicht mehr besitzen, können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter "Details".

    Online-Dienst

    Wohnsitz Abmeldung

    ID: L100002_121862616

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Für Wuppertal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    bei persönlicher Vorsprache: Gültiges und anerkanntes Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass) Bei Abmeldung durch Bevollmächtigten: Vollmacht Ausweisdokument des Bevollmächtigten Ausweisdokument der abzumeldenden Person Bitte beachten Sie: die Unterschriften in der Vollmacht und in den Ausweisdokumenten müssen identisch sein. Bei Abweichungen kann die Vollmacht nicht akzeptiert werden! Bei Übersendung per Post, per Email oder per Fax: ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular (siehe Downloads/Links) Ausweisdokument (in Kopie) Bitte beachten Sie: die Unterschrift auf dem Abmeldeformular muss mit der Unterschrift auf dem Ausweisdokument übereinstimmen. Jetzt neu: über das Serviceportal können Sie Ihre Abmeldung online einreichen. Vorausgesetzt ist hierzu die angeschaltete Online-Ausweisfunktion Ihres Dokumentes. Sofern minderjährige Personen mit nur einem Elternteil abgemeldet werden sollen, ist die Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreters notwendig (nur wenn die letzte Wohnung die gemeinsame Wohnung gewesen ist).Wenn die gesamte Familie (Ehegatte, Kinder) abgemeldet werden sollen, ist die Vorsprache einer Person ausreichend. Bringen Sie in diesen Fällen die Ausweisdokumente aller Familienangehörigen mit.Bei unzureichenden Deutschkenntnissen ist eine Person mitzubringen, die beim Übersetzen behilflich sein kann.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 17 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG)§ 21 Abs. 4 des Bundesmeldegesetzes (BMG)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    DatenschutzhinweisWenn Sie die Angebote des Bürgeramtes nutzen und damit Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Bürgeramt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der ab 25.05.2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung. Vor der Erhebung personenbezogener Daten sind Sie über die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Kenntnis zu setzen. Hierzu stellen wir Ihnen unter Downloads/Links die erforderlichen Datenschutzinformationen zur Verfügung

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Abmeldung, Wegzug, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Wohnungsabmeldung, Umzug, Nebenwohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de