Außer Kraft - Wohnsitz Änderung des Hauptwohnsitzes

    Hauptwohnsitz ummelden

    Beschreibung

    Jeden Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie der zuständigen Meldebehörde anzeigen.

    Wenn Sie in Deutschland zwei oder mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist. Die anderen sind dann automatisch Ihre Nebenwohnungen. Eine Person kann immer nur eine Hauptwohnung haben.

    Die Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung, das heißt die, wo Sie sich am häufigsten aufhalten. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd getrennt von Ihrer Familie leben, ist dies die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend benutzten Wohnung der sorgeberechtigten Person. Leben die sorgeberechtigten Personen getrennt, ist die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzte Wohnung eines der Sorgeberechtigten seine Hauptwohnung.

    Die Festlegung der Hauptwohnung hat wichtige Auswirkungen, zum Beispiel richtet sich die Zuständigkeit vieler Behörden nach dieser und Sie üben dort Ihr Wahlrecht aus.

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sofern Sie eine weitere Wohnung bezogen haben, ist auch diese anzumelden.Wird eine bestehende Nebenwohnung aufgegeben, kann die Abmeldung bei der Stadt/Gemeinde der Haupt- oder Nebenwohnung erfolgen. Die jeweilige Stadt/Gemeinde teilt der Stadt/Gemeinde des anderen Wohnsitzes die Aufgabe mit, sodass das Melderegister entsprechend fortgeschrieben werden kann. Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt/Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen. Um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu gewährleisten, bringen Sie bitte die Bestätigung des neuen Wohnungsgebers mit. Sollte es sich um Ihr Eigentum handeln, füllen Sie die Bestätigung bitte selbst aus.

    Online-Dienst

    An-/Ab-/Ummeldung des Wohnsitzes

    ID: L100002_123659542

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde des Ortes, in dem sich Ihre neue Hauptwohnung befindet.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde des Ortes, in dem sich Ihre neue Hauptwohnung befindet.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung: Vollmacht

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass aller Personen, die sich anmelden wollen Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, sofern noch kein Dokument vorhanden ist Bei Zu-/Einzug: Bestätigung des neuen Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbestätigung) - bei Eigentum bitte selbst ausfüllen - bei Minderjährigen: ggfs. Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils Bei Wegzug ins Ausland: Wohnungsgeberbestätigung (Auszugsbestätigung)

    Voraussetzungen

    Sie beziehen eine Wohnung und machen diese zu Ihrer Hauptwohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesmeldegesetz (BMG) https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/

    Verfahrensablauf

    Den Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie persönlich gegenüber der zuständigen Stelle bekanntgeben.

    Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann vom Ausfüllen eines Formulars abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden. Sie bestätigen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Ihre Unterschrift.

    Die Adresse Ihrer neuen Hauptwohnung wird auf dem Personalausweis vermerkt.

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine An- oder Ummeldung kann frühestens ab dem Tag des Ein-/Umzugs bearbeitet werden. Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche im Voraus angenommen werden.

    Fristen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gem. § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie, dass Sie beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise den Wohnort in Ihren Dokumenten ändern lassen müssen.

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gemäß § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen/Pässen der anderen Familienmitglieder die Anmeldung vornimmt. Bei Zuzügen aus dem Ausland ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen aller Meldepflichtigen (auch Kinder) erforderlich.Wichtig:Sofern ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil umzieht, aber vorher mit beiden Elternteilen zusammengelebt hat, ist die Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English