Hauptwohnsitz ummelden
Beschreibung
Jeden Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie der zuständigen Meldebehörde anzeigen.
Wenn Sie in Deutschland zwei oder mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist. Die anderen sind dann automatisch Ihre Nebenwohnungen. Eine Person kann immer nur eine Hauptwohnung haben.
Die Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung, das heißt die, wo Sie sich am häufigsten aufhalten. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd getrennt von Ihrer Familie leben, ist dies die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend benutzten Wohnung der sorgeberechtigten Person. Leben die sorgeberechtigten Personen getrennt, ist die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzte Wohnung eines der Sorgeberechtigten seine Hauptwohnung.
Die Festlegung der Hauptwohnung hat wichtige Auswirkungen, zum Beispiel richtet sich die Zuständigkeit vieler Behörden nach dieser und Sie üben dort Ihr Wahlrecht aus.
Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle
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zuständige Stelle
Die Meldebehörde des Ortes, in dem sich Ihre neue Hauptwohnung befindet.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde des Ortes, in dem sich Ihre neue Hauptwohnung befindet.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: Vollmacht
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Voraussetzungen
Sie beziehen eine Wohnung und machen diese zu Ihrer Hauptwohnung.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Den Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie persönlich gegenüber der zuständigen Stelle bekanntgeben.
Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann vom Ausfüllen eines Formulars abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden. Sie bestätigen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Ihre Unterschrift.
Die Adresse Ihrer neuen Hauptwohnung wird auf dem Personalausweis vermerkt.
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Fristen
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Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie, dass Sie beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise den Wohnort in Ihren Dokumenten ändern lassen müssen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Ummeldung