Außer Kraft - Wohnsitz Änderung des Hauptwohnsitzes

    Hauptwohnsitz ummelden

    Beschreibung

    Jeden Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie der zuständigen Meldebehörde anzeigen.

    Wenn Sie in Deutschland zwei oder mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist. Die anderen sind dann automatisch Ihre Nebenwohnungen. Eine Person kann immer nur eine Hauptwohnung haben.

    Die Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung, das heißt die, wo Sie sich am häufigsten aufhalten. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd getrennt von Ihrer Familie leben, ist dies die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend benutzten Wohnung der sorgeberechtigten Person. Leben die sorgeberechtigten Personen getrennt, ist die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzte Wohnung eines der Sorgeberechtigten seine Hauptwohnung.

    Die Festlegung der Hauptwohnung hat wichtige Auswirkungen, zum Beispiel richtet sich die Zuständigkeit vieler Behörden nach dieser und Sie üben dort Ihr Wahlrecht aus.

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhalten Sie im Bundesgebiet oder im Stadtgebiet Düsseldorf mehrere Wohnsitze, ist einer davon zum Hauptwohnsitz zu bestimmen. Jede weitere Wohnung ist ein Nebenwohnsitz. Wohnsitze im Ausland bleiben melderechtlich unbeachtet. Der Hauptwohnsitz ist regelmäßig die vorwiegend, d.h. zeitlich mehr benutzte Wohnung. Bei verheirateten oder verpartnerten Einwohnern ist dies regelmäßig die Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen, z.B. bei gleicher Nutzungsdauer, ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt. Abweichungen von diesen Grundsätzen sind bei Personen, die dauerhaft getrennt leben oder in einer Einrichtung für behinderte Menschen wohnen und noch nicht 25 Jahre alt sind, möglich. Jede Änderung des Hauptwohnsitzes ist innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde des neuen Hauptwohnsitzes mitzuteilen. Eine erneute Einzugsbestätigung Ihres Wohnungsgebers ist dazu nicht erforderlich. Ein längeres Überschreiten der Meldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden. Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) vorgelegt werden. Besonderheiten gelten bei der Anmeldung von Minderjährigen - Leben die Personensorgeberechtigten getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung bei dem Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird. Kann die vorwiegende Nutzung einer Wohnung nicht festgestellt werden, weil der minderjährige Einwohner sich bei beiden Eltern je zur Hälfte aufhält, ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des minderjährigen Einwohners liegt. Kann auch ein Schwerpunkt der Lebensbeziehungen nicht festgestellt werden, obliegt die Bestimmung des Hauptwohnsitzes bei den Personensorgeberechtigten. Können sich gemeinsam sorgeberechtigte Eltern nicht über die Hauptwohnung ihres Kindes einigen, ist die frühere Familienwohnung die Hauptwohnung des minderjährigen Einwohners, wenn ein Elternteil sie nach der Trennung weiter bewohnt. Für Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die gesamte Personensorge umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer. Zeitgleich mit dem Wechsel des Hauptwohnsitzes haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Datenübermittlungen sperren zu lassen. Über en Wechsel des Hauptwohnsitzes erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung. Bearbeitungszeitraum: Im Rahmen der Vorsprache in einem der Düsseldorfer Bürgerbüros Formulare: Anmeldung eines Wohnsitzes Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde Wohnungsgeberbestätigung Widerspruchsrechte

    Online-Dienst

    Wechsel des Hauptwohnsitzes (Statuswechsel)

    ID: L100002_121994896

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde des Ortes, in dem sich Ihre neue Hauptwohnung befindet.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde des Ortes, in dem sich Ihre neue Hauptwohnung befindet.

    Ansprechpartner

    Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4

    Beschreibung

    KartenansichtInformationen über Anfahrt und Zugänglichkeiten erhalten Sie hier: Amts- und Abteilungsübersicht mit Kontaktdaten und Sprechzeiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Becker-Allee 7

    40227 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-90141

    Fax: 0211 89-29035

    E-Mail: einwohnermeldeamt@duesseldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung: Vollmacht

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass bzw. Nationalpass) Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis, sowie der von der meldepflichtigen Person unterschriebene Meldeschein (entfällt bei persönlicher Vorsprache)

    Voraussetzungen

    Sie beziehen eine Wohnung und machen diese zu Ihrer Hauptwohnung.

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer bevollmächtigten Person mehrere inländische Wohnsitze und Verlagerung der vorwiegenden Nutzung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie persönlich gegenüber der zuständigen Stelle bekanntgeben.

    Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann vom Ausfüllen eines Formulars abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden. Sie bestätigen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Ihre Unterschrift.

    Die Adresse Ihrer neuen Hauptwohnung wird auf dem Personalausweis vermerkt.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie, dass Sie beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise den Wohnort in Ihren Dokumenten ändern lassen müssen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English