Außer Kraft - Wohnsitz Änderung des Wohnsitzes innerhalb der selben Stadt oder Gemeinde

    Außer Kraft - Wohnsitz Änderung des Wohnsitzes innerhalb der selben Stadt oder Gemeinde

    Beschreibung

    Ziehen Sie innerhalb Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen (Ummeldung).

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des bzw. der Sorgeberechtigten erforderlich. Informationen zur Dienstleistung Sie sind innerhalb Viersens umgezogen? Dann melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug an. Die Ummeldepflicht gilt auch für Nebenwohnungen. Verstöße gegen die Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

    Online-Dienst

    Außer Kraft - Wohnsitz Änderung des Wohnsitzes innerhalb der selben Stadt oder Gemeinde

    ID: L100002_121834265

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des Wohnortes

    Ansprechpartner

    Hotline Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:, die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung, Ihren Personalausweis, da die Adresse sofort geändert wird, falls vorhanden außerdem: Reisepass, Kinderausweis, Stammbuch, sofern Sie Ihre Ummeldung nicht persönlich vornehmen können, müssen Sie zusätzlich die ausgefüllte Vollmacht vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Sie müssen diesen persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person damit beauftragen.

    Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck der Meldebehörde die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.

    Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

    Im Anschluss an die erfolgte Ummeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Wenn Ihre Gemeinde für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie sich auch über diesen Zugang anmelden. Sie benötigen dazu eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur nach dem Siganturgesetz (SigG). Sollten Sie anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden, können Sie diese Möglichkeit jedoch nicht nutzen und müssen wie oben beschrieben vorgehen.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab: Vereinbaren Sie online einen Termin im Service-Center Viersen. Sie sprechen persönlich im Service-Center vor. Alternativ können auch Bevollmächtigte die Ummeldung vornehmen. Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor. Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt. Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung. Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe. Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten.

    Fristen

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung im Service Center der Stadt Viersen vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass eine Ummeldung vor dem tatsächlichen Einzug in die neue Wohnung nicht möglich ist.

    Kosten

    Keine

    Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für den Fall, dass Sie Hundebesitzer*in sind und der Hund*die Hunde in Viersen hundesteuerpflichtig ist*sind, müssen Sie die Änderung der Wohnanschrift dem Steueramt bekannt geben. Wer für den Umzugswagen einen guten Parkplatz reservieren möchte, kann dies in der Abteilung Straßenverkehr beim Ordnungsamt machen. Dazu muss eine Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr beantragt werden. Das bloße Aufstellen von einer Stuhlbarrikade zum Freihalten eines Parkplatztes ist nicht gestattet.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English