Außer Kraft - Wohnsitz Änderung des Wohnsitzes innerhalb der selben Stadt oder Gemeinde

    Außer Kraft - Wohnsitz Änderung des Wohnsitzes innerhalb der selben Stadt oder Gemeinde

    Beschreibung

    Ziehen Sie innerhalb Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen (Ummeldung).

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Online-Terminvergabe beim BürgerserviceSie sind innerhalb von Krefeld umgezogen, dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich. Die Ummeldepflicht gilt auch für Nebenwohnungen. Verstöße gegen die Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Gebärdensprachvideo Wohnsitz ummelden

    Online-Dienst

    Außer Kraft - Wohnsitz Änderung des Wohnsitzes innerhalb der selben Stadt oder Gemeinde

    ID: L100002_121808722

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Krefeld Uerdingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberstraße 13

    47829 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Dienstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Donnerstag: 08:00 - 12:30, 13:30 - 17:30Freitag: 08:00 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: FB31@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro Krefeld Hüls

    Adresse

    Hausanschrift

    Hülser Markt 11

    47839 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Dienstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Donnerstag: 08:00 - 12:30, 13:30 - 17:30Freitag: 08:00 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: FB31@krefeld.de

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    Bürgerbüro Krefeld Nord-West

    Adresse

    Hausanschrift

    Kempener Allee 168

    47803 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Dienstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Donnerstag: 08:30 - 12:30, 13:30 - 17:30Freitag: 08:00 - 12:30

    Kontakt

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    Bürgerbüro Krefeld Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-der-Leyen-Platz 1

    47798 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 16:00Donnerstag: 08:00 - 17:30Freitag: 08:00 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: FB31@krefeld.de

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    Bürgerbüro Krefeld Traar

    Adresse

    Hausanschrift

    Kemmerhofstraße 321

    47802 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: FB31@krefeld.de

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    Bürgerbüro Krefeld Oppum

    Adresse

    Hausanschrift

    Maybachstraße 177

    47809 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Donnerstag: 08:00 - 12:30, 13:30 - 17:30Freitag: 08:00 - 12:30

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    Bürgerbüro Krefeld Bockum

    Adresse

    Hausanschrift

    Uerdinger Straße 585

    47800 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Dienstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Donnerstag: 08:00 - 12:30, 13:30 - 17:30Freitag: 08:00 - 12:30

    Kontakt

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    Bürgerbüro Krefeld Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Virchowstraße 130

    47805 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Donnerstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: FB31@krefeld.de

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    Bürgerbüro Krefeld Fischeln

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 517

    47807 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Dienstag: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 12:30, 13:15 - 16:00Donnerstag: 08:00 - 12:30, 13:30 - 17:30Freitag: 08:00 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: FB31@krefeld.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Sie müssen diesen persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person damit beauftragen.

    Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck der Meldebehörde die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.

    Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

    Im Anschluss an die erfolgte Ummeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Wenn Ihre Gemeinde für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie sich auch über diesen Zugang anmelden. Sie benötigen dazu eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur nach dem Siganturgesetz (SigG). Sollten Sie anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden, können Sie diese Möglichkeit jedoch nicht nutzen und müssen wie oben beschrieben vorgehen.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:Vereinbaren Sie online einen Termin.Sie sprechen persönlich vor. Alternativ kann auch ein Bevollmächtigter die Ummeldung vornehmenSie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mitteilung über den Umzug: innerhalb von 2 Wochen. Bitte beachten Sie, dass eine Ummeldung vor dem tatsächlichen Einzug in die neue Wohnung nicht möglich ist.

    Kosten

    Keine

    Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English