Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Änderung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen.

    Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend.

    Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie in Kamen eine neue Wohnung bezogen haben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug im Bürgerbüro der Stadt Kamen anmelden. Diese Verpflichtung gilt sowohl bei einem Zuzug aus einer anderen Stadt oder dem Ausland, als auch bei einem Umzug innerhalb der Stadt Kamen. Eine vorzeitige Anmeldung ist nicht möglich, da Ausweis- und Fahrzeugpapiere nicht im Vorhinein geändert werden können.Die Anmeldung muss durch Sie persönlich oder durch Vorsprache eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters vorgenommen werden.Eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich.Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht.Im Bürgerbüro wird bei Ihrer Anmeldung der Meldeschein von der Sachbearbeiterin / dem Sachbearbeiter direkt am PC ausgefüllt und ausgedruckt. Nach Überprüfung der Daten muss dieser nur noch von Ihnen unterschrieben werden. Hier geht es zur Online-Terminvergabe! Zur Anmeldung bringen Sie bitte die Ausweisdokumente (Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe) aller Personen mit, die in die Wohnung einziehen. Neu ist seit dem 01.11.2015 die Vorlage einer vom Wohnungsgeber / von der Wohnungsgeberin ausgestellten schriftlichen Bestätigung über den erfolgten Wohnungseinzug (Wohnungsgeberbestätigung). Wohnungsgeber*in ist, wer einer anderen Person einen oder mehrere Räume zur Benutzung überlässt. In der Regel ist das der/die Eigentümer*in oder von ihm beauftragte Personen ( z. B. Wohnungsverwaltungen ). Aber auch Mieter, die untervermieten, sind als Wohnungsgeber künftig verpflichtet, den Einzug oder den Auszug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen; ebenso wie Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum. Die Wohnungsgeberbestätigung ist von der meldepflichtigen Person bei der Meldebehörde vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers und falls dieser nicht gleichzeitig Eigentümer ist, auch dessen Name und Anschrift. Information, ob es sich um einen Aus- oder Einzug handelt, mit entsprechendem Datum. Postalische Anschrift der Wohnung mit konkreter Lage innerhalb des Gebäudes (z. B. 1 OG, links). Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen. Hierfür können Sie das Formular "Wohnungsgeberbestätigung" verwenden. Sie finden den Vordruck als PDF-Datei in unserem Formularbereich. Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie selbstverständlich auch in gedruckter Form im Bürgerbüro.

    Online-Dienst

    Wohnung - Anmeldung/Ummeldung

    ID: L100002_123201678

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Ansprechpartner

    30.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Abmeldung bei der Meldebehörde (bei Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung in einer anderer Gemeinde)
    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass der zuziehenden Person(en) Sollten keine Ausweispapiere vorhanden sein, ist die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich. Wohnungsgeberbestätigung Ggf. Zulassungsbescheinigung II Soll die Anmeldung von einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden, müssen darüber hinaus noch folgende Unterlagen vorgelegt werden: vollständig ausgefüllter und von der/den meldepflichtigen Person/en eigenhändig unterzeichnete/r Meldeschein/e ( siehe Formularbereich) schriftliche, unterschriebene Vollmacht (formlos) Personalausweis der bevollmächtigten Person

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer mit dem Aufgabenbereich "Aufenthaltsbestimmung" bestellt ist, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer. Die Geburt eines Kindes wird automatisch durch das Geburtsstandesamt übermittelt.Eine Anmeldung ist nur erforderlich, wenn das Kind in eine andere als die Wohnung der Eltern oder der Mutter aufgenommen wird.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Nebenwohnungen, Änderung Hauptwohnung, Wohnort, Ummeldung, Nebenwohnung, Statuswechsel, Hauptwohnung, Änderung, Status, Wohnung, Wechsel Hauptwohnung, KFZ Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English