Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Änderung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen.

    Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend.

    Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei einem Umzug innerhalb von Paderborn sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen persönlich nach Einzugsdatum umzumelden. Die Ummeldung ist gesetzlich einer Anmeldung gleichzusetzen. Auch bei einem Umzug der Nebenwohnung besteht die genannte Meldepflicht. Über die Ummeldung der Nebenwohnung informieren wir die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Ummeldung beauftragen. Auch Ihre Vertrauensperson muss persönlich im Einwohneramt erscheinen.

    Online-Dienst

    Ummeldung einer Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung)

    ID: L100002_123475885

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt

    Beschreibung

    Herzlich willkommen auf der "Homepage" des Einwohneramtes der Stadt Paderborn. Sie erreichen uns zur Zeit in der Stadtverwaltung Paderborn an der Bahnhofstraße sowie im Bürgerservice Schloß Neuhaus und Elsen. Die Standorte finden Sie unter den jeweiligen "Dienstleistungen der Einrichtung". Die auf dieser Seite genannten Öffnungszeiten beziehen sich auf den Standort in der Innenstadt. Das Einwohneramt am Standort Bahnhofstraße 50 sowie der Bürgerservice in Schloß Neuhaus und Elsen stehen Ihnen nach vorheriger Terminreservierung zur Verfügung. Wegbeschreibung Einwohneramt Bahnhofstraße Bitte nutzen Sie für Ihre Terminreservierung die Online-Terminvereinbarung. Für eine telefonische Terminreservierung nutzen Sie bitte die Rufnummer 05251 88-11188. Aufgrund einer erhöhten Terminnachfrage kann es zu Wartezeiten bei der Gesprächsannahme und Terminvergabe kommen. Unser umfangreiches Aufgabenspektrum finden Sie unter "Dienstleistungen der Einrichtung". Informationen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für den Bereich des Einwohneramts erhalten Sie hier.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke R

    33102 Paderborn

    EG

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Abmeldung bei der Meldebehörde (bei Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung in einer anderer Gemeinde)
    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterlagen bei persönlicher Vorsprache: Wohnungsgeberbescheinigung Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung; (ID-Karte oder Reisepass, Personalausweis zudem zur Anschriftenänderung) bei Kindern unter 16 Jahren: Ausweisdokument (wenn vorhanden) Bei ausländischen Personen: Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt Zusätzliche Unterlagen bei Ummeldung durch eine Vertrauensperson: Vollmacht unterschriebenes Anmeldeformular und Personalausweis der anzumeldenden Person Ausweisdokument der bevollmächtigten Person Die Formulare finden Sie unter dem Punkt "Downloads".

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei einem Wohnungswechsel empfehlen wir, insbesondere folgende Institutionen informieren (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Ihren Arbeitgeber ggf. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse etc., Ihre Krankenkasse Ihr Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser), als Kfz-Halter das Straßenverkehrsamt, An der Talle 7, Paderborn Ihre Versicherungen Ihre Telefongesellschaft Ihr Geldinstitut (Bank oder Sparkasse) das Amt für Finanzen, Abt. Steuern (bei Wohneigentum) das Ordnungsamt, sofern eine gewerbliche Betriebsstätte gemeldet ist Wichtig: Beschriften Sie bitte Ihren Briefkasten und Ihre Klingel! Weitere Details finden Sie unter dem Punkt "Downloads".

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Nebenwohnungen, Änderung Hauptwohnung, Wohnort, Ummeldung, Nebenwohnung, Statuswechsel, Hauptwohnung, Änderung, Status, Wohnung, Wechsel Hauptwohnung, KFZ Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English