Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Änderung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen.

    Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend.

    Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenHerzlich willkommen in Minden!Bevor Sie Ihre neue Heimatstadt vollständig erkunden können müssen Sie sich in Minden anmelden."Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden." (§17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz)Das heißt, dass sie erst in die neue Wohnung eingezogen sein müssen, damit eine Anmeldung erfolgen kann. Durch die erfolgte Anmeldung haben Sie die Möglichkeit auch weitere Behördengänge bei uns erledigen zu können, wie z.B. das Beantragen eines neuen Personalausweises.

    Online-Dienste

    Wohnsitz Änderung

    ID: L100002_125780482

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

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    ID: L100002_125780484

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    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Für Minden wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Die folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Abmeldung bei der Meldebehörde (bei Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung in einer anderer Gemeinde)
    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenBitte bringen Sie folgende Unterlagen mit: Ihren Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel (je nachdem was vorhanden ist)die vom Eigentümer/ Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigungdie Geburtsurkunden aller Kinder (sofern Sie mit Kindern hierhergezogen sind)die Eheurkunde (sofern Sie mit Ihrem Ehepartner hierhergezogen sind)Sind Sie innerhalb Deutschlands nach Minden gezogen, reicht es aus, dass alle Personen über 18 Jahren vorbeikommen. Minderjährige Kinder müssen nicht mitkommen. Sind Sie aus dem Ausland nach Minden eingereist, müssen alle mitgezogenen Personen an dem Termin anwesend sein, also auch minderjährige Kinder. Sollten Sie ausländische Geburtsurkunden und Eheurkunden besitzen, müssen diese vorher bei einem amtlich anerkannten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDie Anmeldung ist kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenBesondere Ausnahmen von der Meldepflicht: Wer in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen.Sind Sie zu Besuch aus dem Ausland hier, müssen Sie sich erst anmelden, wenn Sie länger als 3 Monate in Deutschland sind. Sollten Sie oder Angehörige in ein Pflegeheim ziehen müssen Sie sich nicht anmelden, solange die Kurzzeitpflege besteht, oder Ihr Partner noch zuhause bei Ihnen wohnhaft ist. Sollten Sie dauerhaft in ein Pflegeheim ziehen, müssen Sie sich anmelden, wenn die alte Wohnung nicht mehr besteht. Wir empfehlen Ihnen, aufgrund der leichteren Behördengänge, sich dennoch bei uns anzumelden, auch wenn bei einem Einzug ins Pflegeheim keine Pflicht besteht.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Nebenwohnungen, Änderung Hauptwohnung, Wohnort, Ummeldung, Nebenwohnung, Statuswechsel, Hauptwohnung, Änderung, Status, Wohnung, Wechsel Hauptwohnung, KFZ Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English