Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Änderung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen.

    Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend.

    Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Ummeldung innerhalb Ihrer Kommune müssen Sie noch persönlich ins Bürgerbüro kommen. Vor Ort wird unter anderem die Adresse auf Ihrem Personalausweis geändert. Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über "Online-Terminvergabe". Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen). Hinweise Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug in Ihrer Kommune ummelden. Beachten Sie die Rubrik "Unterlagen", damit Sie für Ihren Termin alles dabei haben.

    Online-Dienst

    Wohnsitz Ummeldung

    ID: L100002_123701878

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    E-Mail: meldeamt@spenge.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Abmeldung bei der Meldebehörde (bei Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung in einer anderer Gemeinde)
    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bringen sie folgende Unterlagen zu ihrem Termin mit Ausweispapiere aller Personen die in die neue Wohnung/Haus ziehen (Personalausweis und falls vorhanden Reisepass), eine Wohnungsgeberbestätigung (bei Mietwohnungen bekommen Sie diese von Ihrem Vermieter, siehe Downloads), das Familienstammbuch, bei minderjährigen Kindern eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, Vollmacht jeder volljährigen Person, die nicht bei der Ummeldung dabei ist und bei minderjährigen Kindern ist die Unterschrift beider Elternteile erforderlich. Einen Vordruck für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der rechten Seite.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung, Abmeldung § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) Mitwirkung des Wohnungsgebers § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Hauptwohung und Mitwirkungspflichten §§ 20 ff Bundesmeldegesetz (BMG) Datenspeicherung Meldedaten § 3 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Umzug in Ihrer Kommune ummelden.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrzeugummeldungen und Änderungen der KFZ-Scheine erfolgen beim Straßenverkehramt Kirchlengern, Elsestraße 225, 32278 Kirchlengern

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Nebenwohnungen, Änderung Hauptwohnung, Wohnort, Ummeldung, Nebenwohnung, Statuswechsel, Hauptwohnung, Änderung, Status, Wohnung, Wechsel Hauptwohnung, KFZ Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English