Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Änderung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen.

    Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend.

    Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihren Wohnsitz können Sie online auch hier ummelden. Wer innerhalb von Gelsenkirchen umzieht, hat sich binnen zwei Wochen bei der Meldebehörde umzumelden. Meldepflichtige haben ein Ummeldeformular auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit einer Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde abzugeben. Eine Übersendung des Meldescheines ist NICHT zulässig. Meldepflichtige können sich bei der Abgabe des Ummeldeformulars durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ummeldeformulare werden kostenfrei in den BÜRGERcentern bereitgehalten oder können ausgedruckt werden. Aufgrund anhaltender personeller Engpässe kann es passieren, dass für die Ummeldung Ihres Wohnsitzes ein Termin im BÜRGERcenter nicht zeitnah angeboten werden kann. Die Situation ist den Dienstkräften im BÜRGERcenter bekannt, so dass es bei Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldefrist von 2 Wochen aus diesem Grund nicht zu einem Bußgeld für Sie kommt. Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich im BÜRGERcenter umgemeldet haben, werden Ihre neuen Daten aus Datenschutzgründen innerhalb der Verwaltung nicht weitergegeben. Sollten Sie noch weitere Kontakte mit der Stadtverwaltung pflegen (bspw. Hundesteuer, Grundbesitzabgaben, ...), müssen Sie sich bei den jeweiligen Dienststellen zusätzlich ummelden!

    Online-Dienst

    Wohnsitz Änderung

    ID: L100002_123930181

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Ansprechpartner

    BÜRGERcenter im Rathaus Buer - Referat 33 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldbergstraße 12

    45894 Gelsenkirchen

    Markierte Behindertenparkplätze sind vorhandenDer Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglichEs ist ein Personenaufzug vorhandenAufzüge für Rollstuhlfahrer voll zugänglichDie Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 14:00Donnerstag: 08:00 - 18:00Freitag: 08:00 - 13:00Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: telefonisch unter +49 (209) 169-2100, per Online-TerminvereinbarungServicezeiten ausschließlich mit Termin!Aus personellen Gründen kann es donnerstags zwischen 13:00 und 14:00 Uhr zu Service-Einschränkungen an der Info-Theke kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis

    Kontakt

    Fax: +492091694043

    Telefon Festnetz: +492091693300

    E-Mail: buergercenter@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    BÜRGERcenter an der Cranger Str. 262 - Referat 33 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Cranger Straße 262

    45891 Gelsenkirchen

    Markierte Behindertenparkplätze sind vorhandenDer Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 14:00Donnerstag: 08:00 - 18:00Freitag: 08:00 - 13:00Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: telefonisch unter +49 (209) 169-2100, per Online-TerminvereinbarungServicezeiten ausschließlich mit Termin!Aus personellen Gründen kann es donnerstags zwischen 13:00 und 14:00 Uhr zu Service-Einschränkungen an der Info-Theke kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis

    Kontakt

    Fax: +492091696610

    Telefon Festnetz: +492091693300

    E-Mail: buergercenter@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus - Referat 33 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Ebertstraße 11

    45879 Gelsenkirchen

    Markierte Behindertenparkplätze sind vorhandenDer Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglichEs ist ein Personenaufzug vorhandenAufzüge für Rollstuhlfahrer voll zugänglichDie Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 14:00Donnerstag: 08:00 - 18:00Freitag: 08:00 - 13:00Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: telefonisch unter +49 (209) 169-2100, per Online-TerminvereinbarungServicezeiten ausschließlich mit Termin!Aus personellen Gründen kann es donnerstags zwischen 13:00 und 14:00 Uhr zu Service-Einschränkungen an der Info-Theke kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492091693300

    Fax: +492091693133

    E-Mail: buergercenter@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst - Referat 33 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Turfstraße 21

    45899 Gelsenkirchen

    Markierte Behindertenparkplätze sind vorhandenDer Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglichEs ist ein Personenaufzug vorhandenAufzüge für Rollstuhlfahrer voll zugänglichDie Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 14:00Donnerstag: 08:00 - 18:00Freitag: 08:00 - 13:00Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: telefonisch unter +49 (209) 169-2100, per Online-TerminvereinbarungServicezeiten ausschließlich mit Termin!Aus personellen Gründen kann es donnerstags zwischen 13:00 und 14:00 Uhr zu Service-Einschränkungen an der Info-Theke kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis

    Kontakt

    Fax: +492091696210

    Telefon Festnetz: +492091693300

    E-Mail: buergercenter@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Abmeldung bei der Meldebehörde (bei Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung in einer anderer Gemeinde)
    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ummeldeformular (ausgefüllt und unterschrieben) Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt und vom Wohnungsgeber unterschrieben) Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe/Nationalpässe) der umzumeldenden Personen die Zulassungsbescheinigung Teil I / den Kraftfahrzeugschein (falls vorhanden). Fahrzeugscheine dürfen in den BÜRGERcentern nicht geändert werden, wenn das Kraftfahrzeug nicht auf eine Privatperson zugelassen ist oder eine Überschreitung des Termins zur nächsten Hauptuntersuchung vorliegt.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    kostenfrei bei Änderung des Kraftfahrzeugscheins 11,10 € pro Fahrzeug.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Nebenwohnungen, Änderung Hauptwohnung, Wohnort, Ummeldung, Nebenwohnung, Statuswechsel, Hauptwohnung, Änderung, Status, Wohnung, Wechsel Hauptwohnung, KFZ Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English