Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Änderung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen.

    Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend.

    Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Änderung des Wohnsitzes AnmeldungWenn Sie aus einer anderen Stadt oder einem anderen Land nach Sankt Augustin ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgerservice anmelden. Bei mehreren Wohnsitzen innerhalb der Bundesrepublik ist eine Wohnung als Hauptwohnsitz und die andere/n Wohnung/en als Nebenwohnsitz anzumelden. Als Hauptwohnsitz melden Sie bitte die Wohnung an, die von Ihnen überwiegend genutzt wird. UmmeldungWenn Sie innerhalb des Stadtgebietes von Sankt Augustin Ihren Wohnsitz wechseln, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgerservice ummelden. AbmeldungWenn Sie aus Sankt Augustin wegziehen und Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegen, ist keine Abmeldung beim Bürgerservice notwendig. Durch die Anmeldung bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes erfolgt eine automatische Abmeldung in Sankt Augustin. Eine Abmeldung beim Bürgerservice ist nur erforderlich, bei Wegzügen ins Ausland (innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug) undbei Aufgabe einer von mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik, egal ob dies die Haupt- oder Nebenwohnung ist

    Online-Dienst

    Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung

    ID: L100002_123637496

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Fax: 02241 24377-589

    Telefon Festnetz: 02241 243-589

    E-Mail: buergerservice@sankt-augustin.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Abmeldung bei der Meldebehörde (bei Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung in einer anderer Gemeinde)
    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Anmeldung: Ausweise aller anzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, ausländischer Nationalpass, elektronischer Aufenthaltstitel) Geburtsurkunde Heiratsurkunde bei Ehepartnern Lebenspartnerschaftsurkunde bei Lebenspartnern Wohnungsgeberbestätigung (schriftl. Bescheinigung des Vermieters) ggf. die Bestallungsurkunde des Betreuers die persönliche Vorsprache eines Meldepflichtigen ist wegen der Änderung der Dokumente erforderlich. bei Vorlage einer ausländischen Urkunde ist zudem eine Übersetzung eines staatlich anerkannten Übersetzers erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden. Für die Ummeldung (innerhalb der Gemeinde) : Ausweise aller umzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, ausländischer Nationalpass, Aufenthaltstitel) Wohnungsgeberbestätigung (schriftl. Bescheinigung des Vermieters) ggfs. die Bestallungsurkunde des Betreuers die persönliche Vorsprache eines Meldepflichtigen ist wegen der Änderung der Ausweisdokumente erforderlich. Für die Abmeldung (Wegzug ins Ausland): Ausweise aller meldepflichtigen Personen (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, ausländischer Nationalpass, elektronischer Aufenthaltstitel) Die persönliche Vorsprache eines Meldepflichtigen ist wegen der Änderung der Dokumente erforderlich. Für die Abmeldung (Aufgabe einer Nebenwohnung im Inland): Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Abmeldung kann postalisch übersandt werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich. Für die Umwandlung der Nebenwohnung in eine Hauptwohnung: Ausweise aller meldepflichtigen Personen(Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, ausländischer Nationalpass, elektronischer Aufenthaltstitel) Die persönliche Vorsprache eines Meldepflichtigen ist wegen der Änderung der Dokumente erforderlich.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Nebenwohnungen, Änderung Hauptwohnung, Wohnort, Ummeldung, Nebenwohnung, Statuswechsel, Hauptwohnung, Änderung, Status, Wohnung, Wechsel Hauptwohnung, KFZ Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English