Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Änderung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen.

    Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend.

    Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Bitte buchen Sie hierzu den Termin "Änderung Haupt-/Nebenwohnung". Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich. Hat ein Einwohner mehr als eine gemeldete Wohnung im Inland, ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die andere/n ist/sind Nebenwohnung/en. Hauptwohnung ist grundsätzlich die vorwiegend genutzte Wohnung. Ausnahmen gelten für Ehegatten, minderjährige und unter Betreuung stehende Personen. Wird nun eine Nebenwohnung vorwiegend genutzt, ist dies der Meldebehörde anzuzeigen, die den Status im Melderegister ändert. Wird eine Nebenwohnung gänzlich aufgegeben, ist diese bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes abzumelden. Folgende Besonderheiten gelten bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes: Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben.

    Online-Dienste

    Wechsel des Hauptwohnsitzes - Statuswechsel

    ID: L100002_123441408

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohnsitz anmelden und ummelden

    ID: L100002_126277321

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Außenstelle Norf

    Beschreibung

    Bitte vereinbaren Sie für die Außenstelle Norf zwingend einen Termin über die Online-Terminvergabe. Ein Zutritt ohne Termin ist leider nicht möglich. Die in den Außenstelle Norf beantragten Ausweisdokumente können ausschließlich im Bürgeramt des Rathauses Innenstadt abgeholt werden. zur Online-Terminvergabe Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge können direkt unter www.fuehrungszeugnis.bund.de online beantragt werden, eine Vorsprache im Bürgeramt ist dabei nicht erforderlich. Sollte bei Ihnen die Online-Ausweisfunktion nicht freigeschaltet sein, können Sie diese Anliegen ohne Termin an unserem Ticketschalter im Rathaus Innenstadt erledigen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Vellbrüggener Str. 29 - 31

    41469 Neuss

    Kontakt

    Fax: 02131 90-2399

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Außenstelle Holzheim

    Beschreibung

    Bitte vereinbaren Sie für die Außenstelle Holzheim zwingend einen Termin über die Online-Terminvergabe. Ein Zutritt ohne Termin ist leider nicht möglich. Die in den Außenstelle Holzheim beantragten Ausweisdokumente können ausschließlich im Bürgeramt des Rathauses Innenstadt abgeholt werden. zur Online-Terminvergabe Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge können direkt unter www.fuehrungszeugnis.bund.de online beantragt werden, eine Vorsprache im Bürgeramt ist dabei nicht erforderlich. Sollte bei Ihnen die Online-Ausweisfunktion nicht freigeschaltet sein, können Sie diese Anliegen ohne Termin an unserem Ticketschalter im Rathaus Innenstadt erledigen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 14

    41472 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    41460 Neuss

    Kontakt

    Fax: 02131 90-2399

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Abmeldung bei der Meldebehörde (bei Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung in einer anderer Gemeinde)
    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis und Reisepass bzw. Nationalpass) aller Meldepflichtigen und bei Doppelstaatlern alle Nationalpässe Ausgefüllter und vom Meldepflichtigen unterschriebener Anmeldevordruck (entfällt bei persönlicher Vorsprache) Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache) Bei Minderjährigen ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mehrere gemeldete Wohnsitze und Verlagerung der vorwiegenden Nutzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Der Wechsel des Hauptwohnsitzes - Stauswechsel kann nicht telefonisch, postalisch oder per Mail erfolgen.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei persönlicher Vorsprache sofort

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Nebenwohnungen, Änderung Hauptwohnung, Wohnort, Ummeldung, Nebenwohnung, Statuswechsel, Hauptwohnung, Änderung, Status, Wohnung, Wechsel Hauptwohnung, KFZ Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English