Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Änderung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen.

    Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend.

    Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wie funktioniert das? Ganz einfach:Mit dem Personalausweis meldet man sich, falls nicht schon geschehen, bei einem Portal wie z.B. der "Bund-ID" an. Über dieses Portal ist sichergestellt, dass nur Sie und kein anderer Behördenangelegenheiten für Sie online wahrnehmen kann. Haben Sie das erledigt, können Sie über die Seite www.wohnsitzanmeldung.de die Ummeldung Ihres Wohnsitzes nach Essen oder innerhalb von Essen vornehmen. Was benötige Ich genau? Für die elektronische Wohnsitzanmeldung benötigen Sie also: ein Ausweisdokument mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN (grundsätzlich können dies mittlerweile alle Personalausweise sowie eID-Karten für Unionsbürger) ein geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle (z.B. ab iPhone 7, Samsung Galaxy 6. Also nahezu alle Handys, die jünger sind als 5-6 Jahre. Eine Übersicht gibt es hier) oder ein Kartenlesegerät die kostenlose AusweisApp des Bundes für das Smartphone oder den PC ein Nutzerkonto, zum Beispiel die BundID Hier finden Sie ein Erklärvideo, welches den Prozess anschaulich beschreibt. Häufig gestellte Fragen: Das ist mir zu kompliziert, wo bekomme ich Hilfe?Die erstmalige Einrichtung der Bund-ID und der ungewohnte Umgang mit der Online-Ausweisfunktion kann abschrecken, das ist aber überhaupt nicht schlimm. Wir helfen gerne! Buchen Sie hier einen Termin im Bürgeramt Gildehof unter der Rubrik "Bund-ID anlegen", und wir machen das gemeinsam. Mit Ihnen und Ihrem Smartphone.Und ist erst einmal ein Konto bei der Bund-ID angelegt, können Sie auch alle anderen online verfügbaren Dienstleistungen fortan bequem und öffnungszeitenunabhängig von überall erledigen, wie z.B. die Beantragung eines Führungszeugnisses oder Untersuchungsberechtigungsscheins. Es gibt bereits Hunderte Onlinedienstleistungen, Und wöchentlich kommen neue hinzu. Wie läuft der Anmeldeprozess in der App ab?Die einzelnen Schritte können Sie hier nachlesen. Ich habe meine PIN vergessen / Meine Online-Ausweisfunktion ist nicht freigeschaltetSie können im Bürgeramt Gildehof jederzeit zu unseren Öffnungszeiten ohne Termin Ihre PIN zurücksetzen oder die Ausweisfunktion freischalten lassen Was kostet die elektronische Wohnsitzanmeldung?Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist, wie auch die normale Anmeldung in unserem Bürgeramt, gebührenfrei. Kann ich mich auch mit einem elektronischen Aufenthaltstitel ummelden?Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist aktuell noch im Pilotbetrieb. Der elektronische Aufenthaltstitel wird derzeit noch nicht unterstützt. Wo finde ich weitere Informationen?Auf den Seiten des Personalausweisportals und des Portals für die elektronische Wohnsitzanmeldung finden Sie bei Bedarf weitere Informationen zu den umfangreichen Möglichkeiten der Online-Ausweisfunktion oder zur eWA.

    Online-Dienst

    Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)

    ID: L100002_122920854

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 88-33218

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Abmeldung bei der Meldebehörde (bei Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung in einer anderer Gemeinde)
    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    NFC-Fähiges Smartphone Personalausweis oder eID-Karte für Unionsbürger Wohnungsgeberbestätigung (bei Mietern)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 17 Abs. I Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Innerhalb von 2 Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sofort (Ummeldeprozess) Ca. 10 Tage bis zur Zusendung des neuen Adressaufklebers für den Personalausweis oder Reisepass

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Nebenwohnungen, Änderung Hauptwohnung, Wohnort, Ummeldung, Nebenwohnung, Statuswechsel, Hauptwohnung, Änderung, Status, Wohnung, Wechsel Hauptwohnung, KFZ Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English