amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Wenn Sie umziehen und sich bei der Gemeinde anmelden oder wenn Sie ins Ausland verziehen und sich abmelden, erhalten Sie darüber eine schriftliche Bestätigung.

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung einmalig eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenfreien Meldebestätigung.

    Benötigen Sie darüber hinaus einen Nachweis über Ihre Anmeldung, können Sie gegen Gebühr eine Meldebescheinigung erhalten. Sie können die Bescheinigung für private und behördliche Zwecke verwenden.

    Die Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten. Diese enthält zusätzliche Angaben, wie beispielsweise Ihren Familienstand oder Ihre Staatsangehörigkeit.

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Meldebescheinigung Eine Meldebescheinigung, die für unterschiedliche Zwecke benötigt werden kann (zum Beispiel zur Vorlage beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit), dient der Auskunft darüber, dass eine Person in einer bestimmten Stadt oder Gemeinde ihren Wohnsitz hat. Ausstellende Behörde ist diejenige Kommune, in welcher die Person gemeldet ist. Sie können bei der Stadt Datteln eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Datteln gemeldet ist. Für einen Online-Antrag ist es erforderlich, dass Sie sich im Serviceportal der Stadt Datteln einmalig beim Servicekonto.NRW anmelden. Die Gebühr ist vorab zu entrichten. Vergewissern Sie sich vor Antragstellung, ob das Bürgerbüro der Stadt Datteln tatsächlich zuständig ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass Beträge für zu Unrecht beantragte Meldebescheinigungen nicht erstattet werden. Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden. Eine Meldebescheinigung ist nicht zu verwechseln mit einer Melderegisterauskunft. Eine einfache Meldebescheinigung gem. § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) enthält: 1. Familienname, 2. frühere Namen, 3. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, 4. Doktorgrad, 5. Ordensname, Künstlername, 6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, 7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung. Neben der einfachen Meldebescheinigung erteilt die Meldebehörde der betroffenen Person auf Antrag eine erweiterte Meldebescheinigung gem. § 18 Abs. 2 Bundesmeldegesetz. Diese enthält zusätzliche Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG). Hierzu gehören u.a. 1. Gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit 2. Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Sterbedatum, 3. derzeitige Staatsangehörigkeiten, 4. frühere Anschriften, 5. Einzugsdatum, Auszugsdatum, 6. Familienstand, 7. Religionszugehörigkeit. Notwendige Unterlagen gültiges Ausweisdokument schriftliche Vollmachtserklärung (bei Beauftragung einer anderen Person) für Renten- und Kindergeldzwecke ist ein Nachweis vorzulegen Gebühren Je 9,00 € (für Renten- und Kindergeldzwecke gebührenfrei) Bearbeitungsdauer Ausstellung direkt nach Antragstellung Voraussetzungen Die antragstellende Person muss in der Stadt Datteln gemeldet sein Antragstellung: Persönlich im Bürgerbüro oder über das Serviceportal der Stadt Datteln (Anmeldung erforderlich). Lebensbescheinigung Notwendige Unterlagen gültiges Ausweisdokument schriftliche Vollmachtserklärung (bei Beauftragung einer anderen Person) Gebühren gebührenfrei Bearbeitungsdauer Ausstellung direkt nach Antragstellung Voraussetzungen Die antragstellende Person muss in der Stadt Datteln gemeldet sein
    Meldebescheinigung Eine Meldebescheinigung, die für unterschiedliche Zwecke benötigt werden kann (zum Beispiel zur Vorlage beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit), dient der Auskunft darüber, dass eine Person in einer bestimmten Stadt oder Gemeinde ihren Wohnsitz hat. Ausstellende Behörde ist diejenige Kommune, in welcher die Person gemeldet ist. Sie können bei der Stadt Datteln eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Datteln gemeldet ist. Für einen Online-Antrag ist es erforderlich, dass Sie sich im Serviceportal der Stadt Datteln einmalig beim Servicekonto.NRW anmelden. Die Gebühr ist vorab zu entrichten. Vergewissern Sie sich vor Antragstellung, ob das Bürgerbüro der Stadt Datteln tatsächlich zuständig ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass Beträge für zu Unrecht beantragte Meldebescheinigungen nicht erstattet werden. Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden. Eine Meldebescheinigung ist nicht zu verwechseln mit einer Melderegisterauskunft. Eine einfache Meldebescheinigung gem. § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) enthält: 1. Familienname, 2. frühere Namen, 3. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, 4. Doktorgrad, 5. Ordensname, Künstlername, 6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, 7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung. Neben der einfachen Meldebescheinigung erteilt die Meldebehörde der betroffenen Person auf Antrag eine erweiterte Meldebescheinigung gem. § 18 Abs. 2 Bundesmeldegesetz. Diese enthält zusätzliche Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG). Hierzu gehören u.a. 1. Gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit 2. Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Sterbedatum, 3. derzeitige Staatsangehörigkeiten, 4. frühere Anschriften, 5. Einzugsdatum, Auszugsdatum, 6. Familienstand, 7. Religionszugehörigkeit. Notwendige Unterlagen gültiges Ausweisdokument schriftliche Vollmachtserklärung (bei Beauftragung einer anderen Person) für Renten- und Kindergeldzwecke ist ein Nachweis vorzulegen Gebühren Je 9,00 € (für Renten- und Kindergeldzwecke gebührenfrei) Bearbeitungsdauer Ausstellung direkt nach Antragstellung Voraussetzungen Die antragstellende Person muss in der Stadt Datteln gemeldet sein Antragstellung: Persönlich im Bürgerbüro oder über das Serviceportal der Stadt Datteln (Anmeldung erforderlich). Lebensbescheinigung Notwendige Unterlagen gültiges Ausweisdokument schriftliche Vollmachtserklärung (bei Beauftragung einer anderen Person) Gebühren gebührenfrei Bearbeitungsdauer Ausstellung direkt nach Antragstellung Voraussetzungen Die antragstellende Person muss in der Stadt Datteln gemeldet sein

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    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, mittwochs, donnerstags und freitags können Sie das Bürgerbüro ganztägig nur nach vorheriger Terminvereinbarung besuchen. So können Sie lange Wartezeiten vermeiden. Bitte nutzen Sie dafür unsere Online-Terminvereinbarung. Alternativ erreichen Sie uns auch per Mail (buergerbuero@stadt-datteln.de) oder per Telefon (02363/107-1). Montags und dienstags ist ein Besuch im Bürgerbüro auch ohne eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Um Verzögerungen im Arbeitsablauf (z. B. durch fehlende Vollmachten, veraltete biometrische Lichtbilder usw.) zu vermeiden, bitten wir Sie, sich vor dem Besuch des Bürgerbüros auf unserer Internetseite unter den einzelnen Dienstleistungen zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Das Bürgerbüro hält einige Formulare für Sie bereit: Wohngeld, Hundesteuer (An- und Abmeldung) (Stadt Datteln) Einkommenssteuererklärungen (Finanzamt) Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld, Antrag zur Feststellung einer Behinderung, Bafög (Kreis Recklinghausen) Antrag auf Rundfunkbefreiung (GEZ) Den Müllabfuhrkalender können Sie sich selbst herunterladen. Alternativ können Sie die Abfall-App nutzen. Finanzen Wenn Sie Fragen zum Einkommensteuerrecht haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Recklinghausen. Telefon: 02361/583-0. Finanzamt Recklinghausen | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen (nrw.de) Bei Fragen hinsichtlich der Grundsteuer steht Ihnen das Finanzamt Recklinghausen gerne unter folgender Hotline zur Verfügung: 02361/583-1959 Grundsteuerreform | Finanzverwaltung NRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Straße 8

    45711 Datteln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/107-1

    Fax: 02363/107-409

    E-Mail: buergerbuero@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin benötigen Sie:

    • eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • deren Personalausweis oder Pass und
    • den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung umgehend zugeschickt.

    Online-Beantragung

    Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für amtliche Meldebestätigung bei An-, Um- oder Abmeldung: keine. Verwaltungsgebühr für jede weitere Meldebescheinigung: EUR 9.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Volljährige Kinder

    Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.

    Rentenzwecke

    Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke (der Zweck wird auf der Bescheinigung vermerkt) wird von Rentnern und Rentnerinnen für die Rentenversicherung benötigt. Sie ist für die deutsche Rentenversicherung kostenlos. Die Bescheinigung für eine ausländische Rentenversicherung ist gebührenpflichtig.

    Lebensbescheinigung

    Die Meldebescheinigung kann auch als Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann jedoch nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Melderegister, Wohnungsnachweis, Meldung Bescheinigung, Meldebestätigung, Anmeldebescheinigung, Meldenachweis, Wohnungsnachweis, Meldeadresse, Meldekarte, Meldekarte, Meldeschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English