amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Wenn Sie umziehen und sich bei der Gemeinde anmelden oder wenn Sie ins Ausland verziehen und sich abmelden, erhalten Sie darüber eine schriftliche Bestätigung.

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung einmalig eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenfreien Meldebestätigung.

    Benötigen Sie darüber hinaus einen Nachweis über Ihre Anmeldung, können Sie gegen Gebühr eine Meldebescheinigung erhalten. Sie können die Bescheinigung für private und behördliche Zwecke verwenden.

    Die Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten. Diese enthält zusätzliche Angaben, wie beispielsweise Ihren Familienstand oder Ihre Staatsangehörigkeit.

    Online-Dienst

    Meldebestätigung und -registerauskunft

    ID: L100002_122622430

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef ist Ihre Anlaufstelle, wenn sie neu nach Bad Honnef ziehen, sich innerhalb Bad Honnefs ummelden möchten oder einen neuen Personalausweis bzw. Reisepass beantragen möchten. Gerne helfen wir Ihnen auch dabei weiter, wenn Sie eine Meldebescheinigung, einen Fischereischein oder weitere Anliegen unseres Dienstleistungsangebots nutzen möchten. Bitte beachten sie, dass wir ein Terminvereinbarungsprogramm nutzen, um Ihnen schnell und effizient weiterhelfen zu können. Ihren individuellen Wunschtermin können Sie hier buchen. Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse. Sollten Sie in Aegidienberg leben, können Sie gerne auch einen Termin in unserer Außenstelle am Aegidiusplatz vereinbaren. Die Anschrift lautet: Bürgerbüro Aegidienberg Aegidiusplatz 10 53604 Bad Honnef Kontaktdaten Telefon: 02224/80764 Öffnungszeiten Montag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: nach Vereinbarung Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 12

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin benötigen Sie:

    • eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • deren Personalausweis oder Pass und
    • den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Identitätsnachweis der anfragenden Person Hinweise zur zweifelsfreien Identifizierung der angefragten Person (Familienname, früherer Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht oder Anschrift) Erklärung, dass die angeforderten Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden Erweiterte Melderegisterauskunft: zusätzlich Nachweis des berechtigten oder des rechtlichen Interesses Gruppenauskunft: zusätzlich Nachweis des öffentlichen Interesses Melderegisterauskunft in besonderen Fällen: lassen Sie sich bitte im Bürgerbüro über die zusätzlichen erforderlichen Unterlagen beraten, da diese nach Fallgestaltung unterschiedlich sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung umgehend zugeschickt.

    Online-Beantragung

    Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Melderegisterauskunft Antrag auf Melderegisterauskunft mit entsprechenden Nachweisen. Prüfung der Voraussetzungen durch das Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef. Erteilung der Melderegisterauskunft, einer neutralen Antwort oder Ablehnung der Auskunft. Meldebestätigung Terminvereinbarung über das Onlineterminvereinbarungsprogramm der Stadt Bad Honnef Erteilung der Meldebestätigung

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab und kann nur vom Bürgerbüro eingeschätzt werden. In der Regel dauert eine einfache Melderegisterauskunft eine Woche, jede weitere Form zwei bis vier Wochen. Eine Meldebestätigung kann in einem Termin im Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef bearbeitet werden.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für amtliche Meldebestätigung bei An-, Um- oder Abmeldung: keine. Verwaltungsgebühr für jede weitere Meldebescheinigung: EUR 9.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Volljährige Kinder

    Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.

    Rentenzwecke

    Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke (der Zweck wird auf der Bescheinigung vermerkt) wird von Rentnern und Rentnerinnen für die Rentenversicherung benötigt. Sie ist für die deutsche Rentenversicherung kostenlos. Die Bescheinigung für eine ausländische Rentenversicherung ist gebührenpflichtig.

    Lebensbescheinigung

    Die Meldebescheinigung kann auch als Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann jedoch nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Melderegister, Wohnungsnachweis, Meldung Bescheinigung, Meldebestätigung, Anmeldebescheinigung, Meldenachweis, Wohnungsnachweis, Meldeadresse, Meldekarte, Meldekarte, Meldeschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English