amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Wenn Sie umziehen und sich bei der Gemeinde anmelden oder wenn Sie ins Ausland verziehen und sich abmelden, erhalten Sie darüber eine schriftliche Bestätigung.

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung einmalig eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenfreien Meldebestätigung.

    Benötigen Sie darüber hinaus einen Nachweis über Ihre Anmeldung, können Sie gegen Gebühr eine Meldebescheinigung erhalten. Sie können die Bescheinigung für private und behördliche Zwecke verwenden.

    Die Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten. Diese enthält zusätzliche Angaben, wie beispielsweise Ihren Familienstand oder Ihre Staatsangehörigkeit.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende melderechtliche Anmeldung in einer aktuellen Wohnung bzw. Haus. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden. Die einfache Meldebescheinigung enthält: 1. Familienname2. Frühere Namen3. Vornamen4. Doktorgrad5. Ordensname, Künstlername6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung Sie können den Antrag als Online-Antrag oder durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro stellen.

    Online-Dienste

    Einfache Meldebescheinigung

    ID: L100002_121899825

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Erweiterte Meldebescheinigung

    ID: L100002_121899823

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Simple registration certificate - English

    ID: L100002_121899832

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürgerdienste

    Beschreibung

    Zuständig für Auskunftssperren, Meldeangelegenheiten, Personalausweise und Reisepässe

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 7

    53347 Alfter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228 6484-214

    E-Mail: buergerbuero@alfter.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin benötigen Sie:

    • eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • deren Personalausweis oder Pass und
    • den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Online-Beantragung müssen Sie keine Unterlagen vorlegen. Bei der Beantragung der einfachen Meldebescheinigung im Bürgerbüro ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) notwendig. Sollte eine schriftlich bevollmächtigte Person den Antrag für Sie stellen, so muss bei der Antragstellung die schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes vorgelegt werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können bei der Gemeinde Alfter eine einfache Meldebescheinigung beantragen, falls Ihr aktueller Wohnsitz in Alfter gemeldet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 18 Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung umgehend zugeschickt.

    Online-Beantragung

    Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die einfache Meldebescheinigung wird mit Siegelabdruck und Unterschrift postalisch an Ihre im Melderegister aktiv verzeichnete Meldeanschrift versandt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie erhalten in der Regel in 3 bis 7 Arbeitstagen Antwort auf Ihren Antrag.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für amtliche Meldebestätigung bei An-, Um- oder Abmeldung: keine. Verwaltungsgebühr für jede weitere Meldebescheinigung: EUR 9.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Volljährige Kinder

    Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.

    Rentenzwecke

    Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke (der Zweck wird auf der Bescheinigung vermerkt) wird von Rentnern und Rentnerinnen für die Rentenversicherung benötigt. Sie ist für die deutsche Rentenversicherung kostenlos. Die Bescheinigung für eine ausländische Rentenversicherung ist gebührenpflichtig.

    Lebensbescheinigung

    Die Meldebescheinigung kann auch als Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann jedoch nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die einfache Meldebescheinigung erscheint in einem neuen Fenster am Ende des Antragsprozesses. Schließen Sie dieses Fenster NICHT sofort, sonst ist der Vorgang unterbrochen und Sie müssen den Antrag erneut stellen. Nach dem Herunterladen Ihrer einfachen Meldebescheinigung können Sie das Fenster dann schließen. Bitte beachten Sie: Die Meldebescheinigung dient nicht zur Meldung einer Wohnsitzänderung. Eine Bescheinigung zum Beispiel für gesetzliche (deutsche) Rentenzwecke (nicht Betriebs- oder Auslandsrenten), das Arbeitsamt, das Jobcenter, die Kindergeldkasse oder die Stiftung für Hochschulzulassung ist unter Vorlage eines Nachweises gebührenfrei. Eine gebührenfreie Erstellung ist nur bei persönlicher Vorsprache möglich. Technischer Hinweis: Es handelt sich bei diesem Dienst um einen Online-Dienst der Gemeinde Alfter. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf das Kommunalportal zurückgeleitet, sondern auf die Internetseite der Gemeinde Alfter zurückgeführt.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Melderegister, Wohnungsnachweis, Meldung Bescheinigung, Meldebestätigung, Anmeldebescheinigung, Meldenachweis, Wohnungsnachweis, Meldeadresse, Meldekarte, Meldekarte, Meldeschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English