Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis

    Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis

    Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

    Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.

    Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.

    Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:

    • den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
    • Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
    • Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit

    beantragen.

    Hinweise für Coesfeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Trichinenprobenentnahme kann nach geltendem Recht durch die zuständige Behörde auf den Jäger mit gültigem Jahresjagdschein übertragen werden. Voraussetzung für die Übertragung sind die Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie eine Schulung zur Entnahme und Kennzeichnung der Trichinenproben. Bei einem Jagdscheininhaber wird von der notwendigen Zuverlässigkeit ausgegangen, sofern keine Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel aufkommen lassen. Der Antrag zur Beauftragung ist schriftlich bei der Abteilung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung des Kreises Coesfeld einzureichen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Schulung und eine Kopie des Jagdscheines beizufügen. Das Antragsformular finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Achtung!Zur Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf einen Jäger mit gültigem Jahresjagdschein, müssen grundsätzlich immer die Anträge Registrierung für die Abgabe von Wild oder Wildfleisch Antrag auf Übertragung der Trichinenprobeentnahme u. Kennzeichnung bei erlegten Wildschweinen durch Jäger gleichzeitig gestellt werden. Wichtig! Für die Bestellung der Wildursprungsmarken, müssen Sie über die Möglichkeit des Online Bezahlens (ePayment / Online Banking Zugang) verfügen. Sie können den Betrag nicht überweisen! Er wird am Ende des Assistenten elektronisch bezahlt. Als Zahlverfahren stehen GiroPay, PayDirect, Kreditkarte (nur VISA und Mastercard) zur Verfügung.

    Online-Dienst

    Trichinenprobenentnahme

    ID: L100002_121965744

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    39 - Veterinärdienst + Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Daruper Straße 5

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-3912

    Fax: 02541 18-3999

    E-Mail: veterinaerdienst@kreis-coesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Coesfeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Übertragung der Trichinenprobenentnahme vom Veterinäramt auf einen Jäger. Folgende Voraussetzungen müssen dazu vorliegen: die Vollendung des 18. Lebensjahres Schulungsnachweis Eine Registrierung des Jägers beim Veterinäramt ein gültiger Jagdschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Trichinen, Entnahme von Proben, Jägerin, Probenentnahme, Krankheitserreger, Wildschwein, Untersuchung auf Trichinen, Probenentnahme, Wildschwein, Lebensmittelsicherheit, Übertragung, Trichinenprobe, Verbraucherschutz, Dachs, Jäger, Trichinen, Entnahme von Proben, Untersuchung auf Trichinen, Amtliche Fleischuntersuchung, Erlaubnis, Jägerin, Trichinenprobe, Amtliche Fleischuntersuchung, Jäger, Dachs, Krankheitserreger

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de