Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis

    Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis

    Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

    Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.

    Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.

    Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:

    • den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
    • Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
    • Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit

    beantragen.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jäger, die die Trichenenproben von erlegten Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, benötigen eine entsprechende Beauftragung von der für den Wohnort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde.

    Online-Dienst

    Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen

    ID: L100002_121729355

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    39/3 Verwaltung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Übertragung der Trichinenprobeentnahme,Kopie des Jagdscheins,Kopie der Teilnahmebestätigung an der Schulung zur sachkundigen Person,ggf. Kopie des Begehungsscheins.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    14 Tage

    Kosten

    Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: 35,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Trichinen, Probenentnahme, Jägerin, Verbraucherschutz, Krankheitserreger, Lebensmittelsicherheit, Wildschwein, Trichinen, Wildschwein, Untersuchung auf Trichinen, Jägerin, Jäger, Dachs, Erlaubnis, Amtliche Fleischuntersuchung, Amtliche Fleischuntersuchung, Jäger, Übertragung, Trichinenprobe, Entnahme von Proben, Trichinenprobe, Probenentnahme, Krankheitserreger, Untersuchung auf Trichinen, Dachs, Entnahme von Proben

    Sprachversion

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English