Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis

    Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis

    Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

    Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.

    Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.

    Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:

    • den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
    • Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
    • Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit

    beantragen.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gemäß § 6 Abs. 2 Tierische-Lebensmittel-Überwachungs-VO können Sie die Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen und die Kennzeichnung beantragen. Hierzu ist eine förmliche Antragstellung beim Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit notwendig. Bei der Beantragung ist ein entsprechender Schulungsnachweis sowie eine Kopie Ihres Jagdscheins vorzulegen.

    Online-Dienst

    Entnahme von Trichinenproben

    ID: L100002_123422885

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Mevissenhof 42

    41068 Mönchengladbach

    Kontakt

    Fax: 02161 25-2849

    Telefon Festnetz: 02161 25-2831

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Trichinen, Entnahme von Proben, Jägerin, Probenentnahme, Krankheitserreger, Wildschwein, Untersuchung auf Trichinen, Probenentnahme, Wildschwein, Lebensmittelsicherheit, Übertragung, Trichinenprobe, Verbraucherschutz, Dachs, Jäger, Trichinen, Entnahme von Proben, Untersuchung auf Trichinen, Amtliche Fleischuntersuchung, Erlaubnis, Jägerin, Trichinenprobe, Amtliche Fleischuntersuchung, Jäger, Dachs, Krankheitserreger

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de