Tierkörper und tierische Nebenprodukte Abholung

    Tierkörper und tierische Nebenprodukte Abholung

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    Beschreibung

    Tierische Nebenprodukte sind Material, das nicht (mehr) zum menschlichen Verzehr bestimmt ist. Der Verbleib ist zu dokumentieren und es ist unschädlich zu beseitigen.
    Es kann jedoch noch wirtschaftlich genutzt werden, wenn die entsprechenden Dokumentationspflichten und Hygienebestimmungen eingehalten werden.
    Zum Beispiel Nutzung tierischer Fette zur Herstellung von Biodiesel, als Basis von Industrieprodukten und Hygieneprodukten (Seife, Kleber o.ä.).

    Tierische Nebenprodukte werden in drei Kategorien aufgeteilt:

    Kategorie 1 Material hat die höchste Risikostufe. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Tierkörper von seuchenkranken Wildtieren, Heim- und Zootieren, Versuchstieren oder spezifiziertes Risikomaterial von Wiederkäuern.

    Kategorie 2 Material hat eine mittlere Risikostufe. Es handelt sich z.B. um verendete Tiere landwirtschaftlicher Betriebe (z.B. Falltiere und Equiden). 

    Kategorie 3 Material hat die niedrigste Risikostufe. Zum Beispiel Schlachtabfälle von Tieren, die keine Krankheitszeichen zeigten oder Speisereste.

    Die Materialien aller drei Kategorien dürfen nicht in die Lebensmittelkette (zurück)gelangen. Material der Kategorie 3 kann als Futtermittel verwendet werden, wenn entsprechende Hygieneanforderungen erfüllt werden und Kannibalismus vermieden wird. 

    Um die Rückverfolgbarkeit und die sichere Handhabung zu gewährleisten, darf das Material nur von registrierten bzw. zugelassenen Betrieben gelagert, transportiert, verarbeitet und gehandelt werden.

    Soweit Tierische Nebenprodukte nicht sicher wirtschaftlich genutzt werden (können), sind diese unschädlich zu beseitigen.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Durch das Verfüttern unzureichend erhitzter Speiseabfälle können bei Schweinen und Geflügel schwere Tierkrankheiten hervorgerufen werden, wie beispielsweise die Schweine- und Geflügelpest. Angesichts des Schadens, den diese Tierseuchen verursachen, ist die Entsorgung von Speiseabfällen, die an Tiere verfüttert werden sollen, gesetzlich streng geregelt.

    Online-Dienst

    Tierkörper und tierische Nebenprodukte Abholung

    ID: L100002_121798683

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

    51143 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr Freitag von 9 bis 13 Uhr sowie nach besonderer Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-26588

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-26211

    E-Mail: vetleb@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die benötigten Antragsunterlagen sind je nach Art der beabsichtigten Tätigkeit unterschiedlich und können bei der zuständigen Veterinärbehörde angefragt werden.

    Für die Zulassung, bzw. Registrierung ist üblicherweise ist eine technische Beschreibung der beabsichtigten Arbeitsschritte, der Transportbehälter und Fahrzeuge sowie ein Lageplan des Betriebsgeländes erforderlich.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können nicht pauschal aufgelistet werden, da die Anforderungen von vielen Faktoren abhängen, u.a. der Art, Herkunft und geplanten Nutzung des Materials. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung (EG) Nr. 1069/2009

    Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)

    § 10 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (§ 10 TierNebG)

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist nach Prüfaufwand und nach Art der Tätigkeit unterschiedlich. In vielen Fällen erfolgt mindestens eine Betriebsbegehung nach Terminvereinbarung.

    Kosten

    Es entstehen Verwaltungsgebühren für die Registrierung bzw. Zulassung nach Landesrecht.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, sobald die zuständige Behörde dies gestattet.

    Weitere Informationen

    (BMEL)-Information zu tierischen Nebenprodukten: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierische-nebenprodukte/tierische-nebenprodukte_node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    KAT 2, Rohmilch, KAT 3, Versuchstiere, Schlachtabfall, Tierkörperbeseitigung, Risikofleisch, Teile von Tierkörpern, Speisereste, Knochen, Kat. 3-Tonne, K1-Material, Schlachtabfälle, Tierkörperbeseitigung, Kategorie 1-Material, Ekelfleisch, Frittierfett, Tierkadaver, Kadavertonne, Kategorie 3-Material, Tierfutter, Tierteile, K2-Material, K3-Material, Gülle, Wildtiere, K3-Material, KAT 1, Gammelfleisch, Tiernebenprodukte, Tierische Nebenprodukte, Falltiere, verendete Tiere, Kategorie 2-Material

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de